Volltext : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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Neuenburg  Das  Polizeidepartement  des  Kantons  Neuenburg  in  Neuenburg.
(Neuchâtel:  le  département  de  police  du  canton  de  Neuchâtel  à  Neuchâtel.)
Genf.  Das  Justiz-  und  Polizeidepartement  des  Kantons  Genf  in  Genf.

(Genève:  le  département  de  justice  et  police  du  canton  de  Genève  à  Genève.)

 

                                         4.  Zoll-  und  Steuer  wesen.

 

Die  Befugnis  des  königlich  preußischen  Untersteueramtes  zu  Eilenburg  im  Hauptamtsbezirke  Mühlberg  zur
Erledigung  von  Begleitscheinen  I  über  die  zum  Bedrucken    aus  Österreich  und  England  mit  der  Bestimmung
  zur  Wiederausfuhr  eingehenden  Gewebe  und  zur  Ausfertigung  von  Begleitscheinen  I  zwecks  des
Wiederausganges  der  Gewebe  ist  auch  auf  die  Erledigung  bzw.  Ausfertigung  solcher  Begleitscheine  über  die
zum  nämlichen  Zwecke  aus  der  Schweiz  eingehenden  bzw.  wieder  ausgehenden  Gewebe  ausgedehnt  worden.

 

Die  auf  dem  Bahnhof  der  Niederschlesisch-Märkischen  Eisenbahn  in  Berlin  bestehende  Zollexpedition  wird
künftig  als  Amtsfirma  die  Bezeichnung  „Königliches  Hauptsteueramt  für  ausländische  Gegenstände  zu  Berlin,
Zollexpedition  auf  dem  Schlesischen  Bahnhofe“  führen.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  ist  nach  Vernehmung  des
Ausschusses  des  Bundesrats  für  Zoll-  und  Steuerwesen  der  königlich  preußische  geheime  Regierungsrat
Kraut  an  Stelle  des  verstorbenen  königlich  preußischen  Oberregierungsrats  Schrader  der  kaiserlichen
Direktion  der  Zölle  und  indirekten  Steuern  zu  Straßburg  i./E.  als  Reichsbevollmächtigter  für  Zölle  und
Steuern  mit  dem  Wohnsitz  in  Straßburg  i.  E.  vom  1.  Januar  1882  ab  beigeordnet  worden.

 

5.  Polizeiwesen.

Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem  Reichsgebiete.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  und  Stand  Alter  und  Heimath  Behörde,  welche  die  de
2  .  Grund  der  Bestrafung.  Ausweisung  Ausweisungs.
7  des  Ausgewiesenen.  beschlossen  hat.  beschlusses.
I.  2.    3.  4.  5.  6.
a.  Auf  Grund  des  §.  39  des  Strafgesetzbuchs:
1.  Elisabeth  Molug,  ge- geboren  am  22.  November einfacher  Diebstahl  im  wieder-Kaiserlicher  Bezirks Präsi-30.  Dezember
borene  Gresset,  Witwe,  1838  zu  Tetingen  bei  Falken-  holten  Rückfall  (1  Jahr]  dent  zu  Straßburg,  1881.
berg,  Lothringen,  ortsange-  Zuchthaus  laut  Erkenntnis
hörig  zu  Paris,  vom  4.  Januar  1881),
b.  Auf  Grund  des  §.  362  des  Strafgesetzbuchs:
2.  [Josef  Gabris,  Draht- geboren  1864  zu  Roone,  Ko- Landstreichen,  königlich  preußischer  Re- 2.  Januar
binderlehrling,  mitat  Trentsin,  Ungarn,  gierungs  präsident  zul  d.  J.
Marienwerder,
3.Sztrelyo  Janos  Szore-  geboren  im  August  1865,  aus  desgleichen,  königlich  preußischer  Re- 30.  Dezember
sek,  Drahtbinder,  Groß-Divina,  Ungarn,  ierungs    präsident  zu 1881.

Potsdam,