Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

seine Person und für die Dauer seiner Verwaltung des Amtsbezirkes von Togo die allgemeine Ermächtigung 
ertheilt worden, innerhalb ihres Amtsbezirkes bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich 
gültige Eheschließungen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Die eleiche Ermächtigung ist den nachstehend benannten Beamten der Neu-Guinea-Kompagnie, nämlich 
. innerhalb des Bezirkes der Station Finschhafen dem Vorsteher dieser Station, Richard Mentzel 
und im Falle seiner Behinderung dem Sekretär Hugo Fischer in Finschhafen, 
2. innerhalb des Bezirkes der Station Hatzfeldthafen dem Vorsteher dieser Station, Fritz Grabowsky 
und im Falle seiner Behinderung dem Stations-Assistenten Rudolf von Oppen in Hatzfeldthafen, 
3. innerhalb des Bezirkes der Station Constantinhafen dem Stations-Assistenten Theodor Heidemann 
in Constantinhafen 
für ihre Person und für die Dauer ihrer Thätigkeit in den betreffenden Stationen ertheilt worden. 
  
3. Konsulat-Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs 
den Kaufmann Julius Beute führ in Zürich zum Konsul daselbst 
und 
den bisherigen Konsular-Agenten Fr. Mataré zum Vize— Konsul in Mosselbay (Britisch-Südafrika) 
zu ernennen geruht. 
  
Dem zum Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Kehl ernannten Herrn Felix Salm Johnson 
ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden. 
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 17. März d. Is. beschlossen: 
Waaren ausländischen Ursprungs, welche im Zollinlande unter zollvormerklicher Behandlung eine 
Veredelung erfahren haben, können als Retourwaaren (§. 113 des Vereinszollgesetzes) unter Wieder- 
belastung mit dem beim Eingang zur Veredelung vorgemerkten Zollanspruch zum Wiedereingang ab- 
gelassen werden. 
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreich Preußen. 
Die bisherigen Steuer-Rezepturen sind in Steuerämter umgewandelt worden. Die dem Hauptsteueramt 
zu Kreuznach unterstellten Großherzoglich oldenburgischen Steuer-Rezepturen zu Birkenfeld, Idar und Oberstein 
behalten die bisherige Bezeichnung. 
Aufgehoben sind: die Steuerämter zu Nikolaiken im Bezirk des Hauptzollamtes zu Johannisburg, 
zu Liebstadt im Bezirk des Hauptsteueramts zu Osterode, zu Triebel im Bezirk des Hauptsteueramts zu 
Cottbus, zu Wronke im Bezirk des Hauptsteueramts zu Posen, zu Hohenmölsen im Bezirk des Haupt- 
steueramts zu Naumburg a. S., zu Lehrte im Bezirk des Hauptsteueramts zu Celle, zu Lichtenau im 
Bezir bes Hauptsteueramts zu Cassel und die Steuer-Rezeptur zu Tolkemit im Bezirk des Hauptsteueramts 
zu Elbing 
Dem Salzsteueramt zu Salzgitter im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim ist die Bezeichnung 
Salzsteueramt Liebenhalle und dem Salzsteueramt zu Gottesgabe im Bezirk des Hauptsteueramts zu Rheine 
die Bezeichnung Salzsteueramt Rheine-Gottesgabe beigelegt worden. Das Steueramt zu Rhaunen im Bezirk 
des Hauptsteueramts zu Kreuznach ist nach Kempfeld verlegt worden. —
	        
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