Metadata : Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916.

Ausführungsbestimmungen.  177

stand)  werden  die  Stimmzettel  aus  den  Wahlum—

lägen  entnommen  und  die  auf  jede  Vorschlagsliste
entfallenen  Stimmen  zusammengezählt.  Dabei  ist
die  Gültigkeit  der  Stimmzettel  zu  prüfen.

§  16.

Verteilung  der  Mitgliederstellen

auf  die  Vorschlagslisten.

Die  den  einzelnen  Vorschlagslisten  zugefallenen
Stimmenzahlen  (§  15)  werden  der  Reihe  nach  durch
1,  2,  3,  4  usw.  bis  zur  Höchstzahl  der  zu  Wählenden
geteilt;  unter  den  so  gefundenen  Zahlen  werden  so
viel  Höchstzahlen  ausgesondert  und  der  Eröße  nach
geordnet,  als  Mitglieder  zu  wählen  sind.  Jede  Vorschlagsliste
  erhält  so  viel  Mitgliederstellen  zugeteilt,
wie  Höchstzahlen  auf  sie  entfallen.  Wenn  eine  Höchstzahl
  auf  mehrere  Vorschlagslisten  zugleich  entfällt,
so  entscheidet  das  Los  darüber,  welcher  dieser  Vor—
schlagslisten  die  nächste  Stelle  zukommt.

Wenn  eine  Vorschlagsliste  weniger  Bewerber  enthält,
  als  Höchstzahlen  auf  sie  entfallen,  so  gehen  die
Überschüssigen  Stellen  auf  die  Höchstzahlen  der  anderen
  Vorschlagelisten  über.

§  17.
Verteilung  der  Bewerber  innerhalb
der  Vorschlagslisten.

Die  Reihenfolge  der  Bewerber  innerhalb  der  einzelnen
  Vorschlagslisten  bestimmt  sich  nach  der
Reihenfolge  ihrer  Beneennung.  Würde  eine

erson  wegen  ihrer  Benennung  auf  mehreren

Vorschlagslisten  mehrfach  gewählt  sein,  so  gilt

sie  als  gewählt  auf  Grund  der  Liste,  auf  der
Herrmann,  Hiltsdienftgesetz.  12