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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Juni d. J. beschlossen, den nachstehend aufgeführten
Aenderungen des amtlichen Waarenverzeichnisses zum Zolltarif und des siatistischen Waarenverzeichnisses
mit der Maßgabe die Zustimmung zu ertheilen, daß die neuen Bestimmungen mit dem 1. Juli 1900 in
Wirkung gesetzt werden.
Berlin, den 28. Juni 1900.
Der Reichskanzler
Im Auftrage: v. Fischer.
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Aenderungeu des amtlichen Waarenverzeichnisses zum olltarif und des statistischen Waaren-
verzeichnisses.
I. Amtliches Waarenverzeichniß zum Zolltarife.
1. Der Artikel „Aether“ erhält folgende Fassung:
„Aether, einfache (Aethyl= [Schwefel-l, Amyl-, Methyl= 2c. Aether) und zusammengeseßztte
(Ester):
1. in Fässern (6a) Nr. 5a la ........... 125.-Æ
2.inFlafchen,KrügenoderanderenUmschließungcnfdÆöJNnba148...180-
S. dagegen Petroleumäther.
Anmerkungen.
1. Lösungen von Aether in Alkohol und Mischungen von Aekther und Alkohol z. B. Nçetherwein-
geist, Salpeterätherweingeist (versüßter Salpelergeist) und Salzätherweingeist (versüßter Salz-
geist, Salzäther) sind wie Branntwein zu verzollen. S. auch die Anmerkung zu Aethylchlorid
2. Verschiedene einfache und zusammengesetzte Aether (u. s. w. wie in der bisherigen Anmerkung).“
2. In den Artikeln „Aetherweingeist", „Hofsmannstropfen“", „Liquor“ und „Salpetergeist“ ist siatt
„wie Aether“ zu setzen „wie Branntwein“.
3. In den Ziffern 1 und 2 der Artikel „Arrak“, „Cognac“, „Franzbranntwein“ und „Rum“ sowie
in den Ziffern 1, 2a und 2b des Artikel „Branntweine“ ist in der letzten Spalte der Zollsatz
„125 ¾¼“ in „160 „¾“ und der Zollsatz „180 ¾“ in „240 J4 abzuändern.
4. In den Artikeln „Bier“ und „Meth“ und in der Ziffer 1 des Artikel „Malzextrakl!“ ist in der
letzten Spalte der Zollsatz „br. 4 “.“ in „br. 6 J.“ abzuändern.
5. In der Ziffer 2a der Artikel „Cider“ und „Getränke“ sowie in der Ziffer 2a des ersten Absatzes
des Artikel „Wein“ ist in der letzten Spalte der Zollsatz .80 --.“ in „120 J&"“ abzuändern.
6. In den Artikeln „Cognacessenz“ und „Rumessenz“ ist statt „s. Aether“ zu setzen „wie Branntwein“.
7. Der dritte Absatz des Artikel „Essenzen“ erhält folgende Fassung: „—, alkoholhaltige zum
Genusse, z. B. Bischof-, Cognac-, Getreide-, Korn-, Punsch= und Rum-Essenz, wie Branntwein“.
8. Der Artikel „Weingeist“ erhält folgende Fassung: „Weingeist s. Branntweine“.
II. Statistisches Waarenverzeichniß.
1. In der Nr. 68a sind die Worte „mit Ausnahme des Schwefeläthers“ nebst dem vorangehenden
Komma zu streichen. ·
2. In der Nr. 68e ist das Wort „Schwefeläther“ nebst dem nachfolgenden Komma zu streichen.
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