Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Die  Ausführung  der  Inversion  geschieht  unter  Beachtung  der  bekannten  Vorsichtsmaßregeln
nach  der  oben  unter  I  und  ll  bereits  beschriebenen  Methode.  Das  halbe  Normalgewicht  wird  im
Hundertkubikcentimeterkolben  in  75  cem  Wasser  gelöst  und  mit  5  cem  Salzsäure  (von  38,6  Gehalt
HC1,)  7⅛  bis  10  Minuten  auf  60  bis  700  C.  erwärmt.  Nach  dem  Auffüllen  und  Klären  mit
durch  Salzsäure  ausgewaschener  Knochenkohle  oder  Blutkohle  wird  die  Beobachtung  bei  200  C.
ausgeführt.

*1  Berechnung  des  Resultats  dienen  folgende  beide  Formeln:

2  (Zucker)  —  5  —  und  R  (Raffinose)  —  .  1.  7,
/  /85
wo  b  die  direkte  Polarisation  und  J  diejenige  nach  der  Inversion  für  das  ganze  Normalgewicht  mit
Umkehrung  des  Vorzeichens  bedeutet.

Bezüglich  des  Invertzuckers  wird  ebenso  verfahren  wie  bei  den  gewöhnlichen  Syrupen.
Hat  die  Probe,  welche  in  der  Anlage  4A  beschrieben  ist,  ergeben,  daß  so  wenig  davon  vorhanden
ist,  daß  seine  Menge  bei  der  Quotientenberechnung  vernachlässigt  werden  kann  (unter  2  Prozeng),  so
wird  derselbe  weiter  nicht  berücksichtigt.  Sind  2  Prozent  oder  mehr  davon  vorhanden,  so  muß  die
Menge  desselben  quantitativ  nach  der  Methode  von  Meißl,  wie  unter  II  beschrieben,  bestimmt  und
als  Sachharose  berechnet  werden.  Bezüglich  der  Benutzung  der  Meißlschen  Tabelle  ist  hier  zu  beachten,
  daß  die  Raffinose  bei  Aufsuchung  des  Berechnungsfaktors  der  Sachharose  gleich  zu  achten  ist,
demnach  für  den  Meißlschen  Werth  Pol.  überall  die  Summe  von  Zucker  und  Raffinose  einzusetzen  ist.

Die  Berechnung  des  Quotienten  erfolgt  aus  den  Graden  Brix  und  die  Summe  des  Gehalts
an  Zucker  und  Invertzucker,  auf  Zucker  umgerechnet,  ohne  Berücksichtigung  der  Raffinose.

Beispiel:  Bei  der  Untersuchung  eines  Syrups  seien  gefunden:

85,60  Brix,  76),  direkte  Pol.,  —  3  Pol.  nach  der  Inversion.

Daraus  berechnet  sich  mittelst  obiger  Formel  50,)  Zucker  und  14,0  Raffinose.  Außerdem
seien  2,,  Prozent  Zucker  als  Invertzucker  gefunden,  demnach  beträgt  die  Summe  des  Zuckers  52,
und  der  Quotient  614.

Es  wäre  denkbar,  daß  grobe  Täuschungen  dadurch  versucht  würden,  daß  sehr  reine  Zuckersyrupe
  mit  wenig  Stärkesyrup  versetzt  würden  und  die  Untersuchung  der  Syrupe  unter  Berücksichtigung
des  Raffinosegehalts  beantragt  würde.  In  derartigen  Fällen  würden  durch  Anwendung  der  hier
beschriebenen  Methode  Irrthümer  in  der  Richtung  begangen  werden,  daß  viel  zu  wenig  Zucker  und
ein  bedeutender  Gehalt  an  Raffinose  je  nach  der  Menge  des  zugesetzten  Stärkezuckers  sich  berechnen
würden,  demnach  für  hochwerthige  Zuckersyrupe  ein  Quotient  unter  70  gefunden  werden  könnte.

Die  Anwendung  der  vorbeschriebenen  Untersuchungsmethode  der  Syrupe  unter  Berücksichtigung
des  Raffinosegehalts  ist  deshalb  nur  statthaft,  wenn  kein  Stärkezucker  zugegen  ist.  Ist  solcher
vorhanden,  so  tritt  die  unter  ll  beschriebene,  im  allgemeinen  für  Stärkezuckersyrupe
geltende  Untersuchungsmethode  in  Kraft.

Die  Prüfung  auf  Stärkezucker  kann  hier  nicht  in  der  Weise  ausgeführt  werden,  wie  unter  II
für  die  Syrupe  im  allgemeinen  vorgeschrieben,  da  raffinosehaltige  Syrupe  eine  viel  schwächere  Linksdrehung
  nach  der  Inversion  anzunehmen  pflegen,  als  dem  fünften  Theil  der  Rechtsdrehung  entspricht.
  Es  liegt  aber  die  Rechtsdrehung  beziehungsweise  Linksdrehung  nach  der  Inversion  bei
solchen  Syrupen  stets  innerhalb  ganz  bestimmter  Grenzen,  welche  nachstehende  einfach  und  bequem
zu  benutzende  Tabelle  erkennen  läßt.  ·

Liegt  daher  ein  angeblich  raffinosehaltiges  Produkt  vor,  so  wird  die  Untersuchung  desselben
in  jedem  Fall  nach  der  oben  beschriebenen  Methode  ausgeführt  und  der  Gehalt  an  Zucker  und
Raffinose  berechnet.  Man  vergleicht  darauf  die  beobachteten  Polarisationen  mit  den  aus  dem  ge—
fundenen  Zucker-  und  Raffinosegehalt  mittelst  der  Tabelle  berechneten.  Die  beobachtete  Rechtsdrehung
darf  nicht  mehr  als  höchstens  50  höher  sein,  die  Linksdrehung  nicht  mehr  als  50  weiter  nach  der
positiven  Seite  zu  liegen,  als  sie  sich  aus  der  Tabelle  berechnen,  andernfalls  ist  Stärkezucker  sicher
zugegen,  die  Raffinoseformel  demnach  nicht  mehr  anwendbar  und  die  Untersuchung  des  Syrups  nach
dem  unter  II  für  stärkezuckerhaltige  Syrupe  vorgeschriebenen  Verfahren  auszuführen.

 

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