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Vermöge höchster Entschließung vom 11. d. M. haben Seine Königliche
Majestät den katholischen Pfarrer Betterle zu Bildechingen, Dekanats Horb, nachdem
dieser um Verseßhung auf eine Kaplanei gebeten hat, auf die erledigte Kaplanei
zum h. Georg in Groß-Allmendingen, Dekanats Ehingen, zu verseben, und
den außerordentlichen Professor Mack, an der batholisch -theologischen Fakultät
zu Tübingen, zum ordentlichen Professor gnädigst zu befördern, sodann
vermöge höchster Entschließung vom 12. d. M. dem Straf-Anstalten-Fabrik-Infpektor
Plank zu Ludwigsburg, in Anerkennung seiner bisherigen verdienstlichen Bemühungen
um die Förderung des Gewerbe-Betriebs in den höheren Straf-Anstalten,
den Titel eines Commerzien-Raths gnädigst zu verleihen, und
die erledigte Amts-Notars-Stelle in Donzdorf, Oberamts Geißlingen, dem vormaligen
Pfand-Commissär, Schultheißen Jegglin zu Schramberg, Oberamts Oberndorf,
zu übertragen geruht-.
Verfügungen der Departemente.
A) Des Departements des Innern.
1. Des Ministerium des Innern.
a) Die Verleihung eines Erfindungs-Patents betreffend.
Da Seine Koͤnigliche Ma jestaͤt- vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 28. d. M.
bem Schreiner Friedrich Baisch zu Stuttgart das nachgesuchte Patent auf die von
ihm erfundene Tabakschneid-Maschine mit zehnjähriger Dauer gnédigst verliehen haben;
so wird dieß unter Beziehung auf den siebenten Abschnitt der Gewerbe-Ordnung zur
öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den 29. Oktober 1835.
Schlayer.