Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1835. (12)

423

Vermöge  höchster  Entschließung  vom  11.  d.  M.  haben  Seine  Königliche
Majestät  den  katholischen  Pfarrer  Betterle  zu  Bildechingen,  Dekanats  Horb,  nachdem
  dieser  um  Verseßhung  auf  eine  Kaplanei  gebeten  hat,  auf  die  erledigte  Kaplanei
zum  h.  Georg  in  Groß-Allmendingen,  Dekanats  Ehingen,  zu  verseben,  und

den  außerordentlichen  Professor  Mack,  an  der  batholisch  -theologischen  Fakultät
  zu  Tübingen,  zum  ordentlichen  Professor  gnädigst  zu  befördern,  sodann

vermöge  höchster  Entschließung  vom  12.  d.  M.  dem  Straf-Anstalten-Fabrik-Infpektor
  Plank  zu  Ludwigsburg,  in  Anerkennung  seiner  bisherigen  verdienstlichen  Bemühungen
  um  die  Förderung  des  Gewerbe-Betriebs  in  den  höheren  Straf-Anstalten,
den  Titel  eines  Commerzien-Raths  gnädigst  zu  verleihen,  und

die  erledigte  Amts-Notars-Stelle  in  Donzdorf,  Oberamts  Geißlingen,  dem  vormaligen
  Pfand-Commissär,  Schultheißen  Jegglin  zu  Schramberg,  Oberamts  Oberndorf,
  zu  übertragen  geruht-.

  Verfügungen  der  Departemente.
A)  Des  Departements  des  Innern.

1.  Des  Ministerium  des  Innern.
a)  Die  Verleihung  eines  Erfindungs-Patents  betreffend.

Da  Seine  Koͤnigliche  Ma  jestaͤt-  vermoͤge  hoͤchster  Entschließung  vom  28.  d.  M.
bem  Schreiner  Friedrich  Baisch  zu  Stuttgart  das  nachgesuchte  Patent  auf  die  von
ihm  erfundene  Tabakschneid-Maschine  mit  zehnjähriger  Dauer  gnédigst  verliehen  haben;
so  wird  dieß  unter  Beziehung  auf  den  siebenten  Abschnitt  der  Gewerbe-Ordnung  zur
öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Stuttgart  den  29.  Oktober  1835.
Schlayer.