Full text: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

Muster 9. 
(Ausführungsbestimmungen § 38) 
Benachrichtigung 
über 
steuerfreie Abstempelung ausländischer Wertpapiere auf Grund einer Bescheinigung nach 
§ 37 der Ausführungsbestimmungen zum Reichsstempelgesetze. 
Auf die Bescheinigung be (Bezelchnung der Auskertigungsstelle) 
vom en „ Nr. des Ausfertigungsbrcchs, ausgestellt zugunsten 
des Herrn 
der Fmnea zu 
über die Ungültigmachung des Reichsstempels auf: (Wegeichmg der 
Wertwapiere nach Gattung, TAussteller usw.) 
im Neunwerte von 
von welchem bereits abgeschrieben waren 
  
nach der Bescheinigung vom ten 19 
ein Nennwert von ... 
nach der Bescheinigung vom ten 
19 ein Nennwert von 
usw 
zusammen. 
„verrn 
ist heute infolge steuerfreier Abstempelung für ## die Firma- 
zu zu Nr. des Anmeldungsbuchs abgeschrieben 
worden ein Nennwert von ............·...... 
,den......... ten 19 
(Amtsstempelabdruck) (Amtsbezeichnung) 
(Unterschrift)
	        
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