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Gesetz- Blatt
Königreich Bayern.
MO.
München, den 23. Februar 1855.
Inhalt:
Gesetz, die Aufhebung der lex anastasiana urd anderer bezüglich der Abtritung von Rechten vergeschriebenen
Beschränkungen betr.
Geseh,
die Aufhebung der lex anastasiana und anderer
bezuͤglich der Abtretung von Rechten vorgeschriebenen
Beschränkungen betr.
Maximilian II.
von Gottes Gnaden, König von Payern,
Pfalzgraf bei Uhein,
Herzog von Bayern, Franken und in
Schwaben to. 2c.
Wir haben nach Vernehmung Unseres
Staatsraths und mit Belrath und
Zustimmung der Kammer der Reichsräthe
und der Kammer der Abgeordneten beschlossen
und verordnen, was folgt:
Artikel 1.
Derjenige, welchem eine Schuldforderung
abgetreten (cedirt) worden ist, kann
die Bezahlung des vollen Betrages derselben
von dem Schuldner auch dann verlangen,
wenn dieser Betrag die Summe des für
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