Full text : Gesetzblatt für das Königreich Bayern. 1853-1855. (16)

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Gesetz-  Blatt

Königreich  Bayern.

 

MO.

München,  den  23.  Februar  1855.

Inhalt:

Gesetz,  die  Aufhebung  der  lex  anastasiana  urd  anderer  bezüglich  der  Abtritung  von  Rechten  vergeschriebenen

Beschränkungen  betr.

Geseh,
die  Aufhebung  der  lex  anastasiana  und  anderer
bezuͤglich  der  Abtretung  von  Rechten  vorgeschriebenen
  Beschränkungen  betr.

Maximilian  II.
von  Gottes  Gnaden,  König  von  Payern,
Pfalzgraf  bei  Uhein,
Herzog  von  Bayern,  Franken  und  in
Schwaben  to.  2c.
Wir  haben  nach  Vernehmung  Unseres

  Staatsraths  und  mit  Belrath  und
Zustimmung  der  Kammer  der  Reichsräthe
und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen
  und  verordnen,  was  folgt:

Artikel  1.

Derjenige,  welchem  eine  Schuldforderung
  abgetreten  (cedirt)  worden  ist,  kann
die  Bezahlung  des  vollen  Betrages  derselben
von  dem  Schuldner  auch  dann  verlangen,
wenn  dieser  Betrag  die  Summe  des  für

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