Full text : Die gesetzlichen Bestimmungen über die ärztlichen Prüfungen für das Deutsche Reich.

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Muster  3  (zu  8  17).

Zeugnis

 

der  Prüfungskommission  zu
über  die

erste  Wiederholung  der  ärztlichen  Vorprüfung  seitens  des
zweite

Studierenden  der  Medizin

 

 

Dem  Studierenden  der  Medizin  .........

 

 

aus  ist  bei  der  mit  ihm  abgehaltenen
ersten  zweiten
Vor-  Wieder-  Wiederprüfung
  holungs-  holungs-  .
.  .  (Die
am  prüfung  prüfung  S
früheren
am  am  „
Prüfungseen
  zeugnisse
ausweislich  des  bei-  sind  anzugefügten
  Zeugnisses  heften.)

(oder  bei  zweiter
Wiederholung:  der
beigefügten  Zeug- 



 

nisse)
1.  in  der  Anatomie  die  Zensur...........  |...
2.  „  „  Physiologie  „  „
3.»  »  Physik  „  ann
4.  „  „  Chemie  4  nn.
5.  5»  Zoologie  „  „
6.  5  „  Botanik  „  nn
[somit  die  Gesamtzensur  ......................  ]  erteilt  worden.

(Falls  der  Studierende  eine  fernere  Wiederholungsprüfung

  abzulegen  hat,  unter  Fortfall  von  []:  Die  Meldung

 

zur  Wiederholungsprüfung  in  hat  frühestens

nach  und  spätestens  bis  zum

 

zu  erfolgen.)

Der  Vorsitzende  der  Prüfungskommission.

(Siegel  der  Prüfungskommission.)  (Name.)