Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1895. (86)

VI 
Chronologische Uebersicht des Jahrganges 1895. 
  
Datum 
des 
Gesetzes 2c. 
Ausgegeben 
zu 
Berlin. 
Inhatlt. 
Nr. 
bes 
Stücks. 
Nr. 
des 
Gesetzes. 
Seite. 
  
1894. 
31. Dezbr. 
31. — 
31. — 
31 — 
23. März. 
  
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Rechts 
ur Chausseegelderhebung an den Kreis 
eltov für die von ihm gebauten Chausseen 
von der Königs-Wusterhausen-Bindowbrücker 
Chaussee bis Neue-Mühle und von Reue-Mühle 
bis Zernsdorf. 
Allerh. Erlaß, betr. die Verleihung des Ent- 
eignungsrechts an die Stadtgemeinde 
Berlin behufs Erwerbung der zur Freilegung 
und Regulirung eines Theils der Komman- 
dantenstraße und der Voßstraße erforderlichen 
Grundstücksflächen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Terleihung. des Ent- 
eignungsrechts an den Kreis Schwetz für 
die von ihm zu bauenden Chausseen von 
Driczmin nach Roschanno und von Noschanno 
nach Stonsk zum Anschluß an die von dort 
nördlich nach der Haltestelle Lnianno der 
Eisenbahnlinie Konitz-Graudenz und westlich 
nach der Oberförsterei Grünfelde führenden 
Chausseen. 
Allerh. Erlaß, betr. die Anwendung der dem 
Chausseegeldtarife vom 29. Februar 1840 
angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee- 
polizeivergehen auf die im Kreise Jerichow I 
gelegenen Chausseen vom Fiener Damme bis 
zur Grenze mit dem Kreise Jerichow II in der 
Richtung auf Carow und von Ziesar gleich- 
falls bis zur Grenze mit dem Kreise Jerichow II 
in der Richtung auf Paplitz. 
Allerh. Erlaß, durch welchen der Stadtgemeinde 
Marburg das Recht verliehen worden ist, 
das zur Herstellung einer Klärbeckenanlage für 
die städtischen Kanalisationswässer sowie zur 
Verlegung des die Kläranlage mit dem Haupt- 
sammelkanale verbindenden Zuleitungskanals 
erforderliche Grundeigenthum im Wege der 
Enteignung zu erwerben, oder, soweit dies 
ausreichend ist, mit einer dauernden Beschrän- 
kung zu belasten. 
  
  
  
  
31. 
Nr. 6. 
31. 
Nr. 7. 
Nr. 4. 
Nr. 6.
	        
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