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(Xr. 9785.) Allerhöchster Erlaß vom 16. August 1895, betreffend die Uebertragung der Ver-
waltung der auf Grund des Gesetzes vom 16. Juli 1895 (Gesetz Samml.
S. 315) in das Eigenthum des Staates übergehenden Eisenbahnen an die
Eisenbahndirektion in Erfurt.
Auf Ihren Bericht vom 5. August d. J. bestimme Ich zur Ausführung des
Gesetzes vom 16. Juli d. J., betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen
für den Staat, daß die Verwaltung der Weimar-Geraer, der Saal= und der
Werra-Eisenbahn, sowie der Eisenbahnen von Eisfeld nach Unterneubrunn und
von Hildburghausen nach Friedrichshall vom Tage ihres Ueberganges auf den
Staat der Eisenbahndirektion in Erfurt übertragen wird. Dieser Erlaß ist durch
die Gesetz-Sammlung zu veröffentlichen.
Brunsbüttel, den 16. August 1895.
Wilhelm.
Für den Minister der öffentlichen Arbeiten.
v. Köller.
An den Minister der öffentlichen Arbeiten.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz= Samml. S. 357)
sind bekannt gemacht:
1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1895, betreffend die Verleihung
des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Magdeburg zur Entziehung
und zur dauernden Beschränkung des zur Herstellung der Verbindung
der Gleise am Hafen . Magdeburg-Neustadt mit den Schienenanlagen
der Staatsbahnstrecke Magdeburg—Stendal in Anspruch zu nehmenden
Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der König. gierung zu Magde-
burg Nr. 29 S. 273, ausgegeben am 20. Juli 1
das am 18. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Smen für die Wiesen-
genossenschaft zu Gransdorf- Spangdahlem im Kreise Wittlich, durch das
Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier Nr. 30 S. 305, ausgegeben
am 26. Juli 1895;
(r. 9785)
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