Full text : Das Preussische Militär-Medicinal-Wesen.

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Reichs-Gesetzblatt.

No  2.

 

Inhalt:  Verordnung,  betreffend  die  Wahlen  zum  Reichstag.  S.  3.

 

(Nr.  1881.)  Verordnung,  betreffend  die  Wahlen  zum  Reichstag.  Vom  8.  Januar  1890.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  Koͤnig
von  Preußen  ꝛc.


verordnen  auf  Grund  der  Bestimmung  im  §.  14  des  Wahlgesetzes  vom  31.  Mai
1869,  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

Die  Wahlen  zum  Reichstag  sind  am  20.  Februar  1890  vorzunehmen.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  im  Schloß  zu  Berlin,  den  8.  Januar  1890.

  (L.S.)  Wilhelm.

Fürst  von  Bismarck.

 

Herausgegeben  im  Reichsamt  des  Innern.
Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.

Reichs-Gesetzbl.  1890.  2

 

Ausgegeben  zu  Berlin  den  9.  Januar  1890.