Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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möglich ist; Bekanntschaft mit den für den Schulunterricht erforderlichen physi- 
kalischen Instrumenten und Ubung in ihrer Handhabung; der Nachweis praktischer 
Erfahrung in den einfachsten chemischen Arbeiten, die beim physikalischen Unterricht 
gebraucht werden; 
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Kenntnis der Experimentalphysik und 
ihrer Anwendungen; Bekanntschaft mit den grundlegenden Untersuchungen auf 
einem der wichtigeren Gebiete der theoretischen Physik und eine allgemeine Ubersicht 
über deren Gesamtgebiet. 
§ 24. 
Chemie. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Chemie nachweisen wollen, 
ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Kenntnis der wichtigeren Elemente und Verbindungen 
mit Berücksichtigung ihrer gewerblichen Darstellung und Verwendung (anorganische 
Chemie), einschließlich der Grundlagen der allgemeinen (physikalischen) Chemie; 
ferner (von der organischen Chemie) Kenntnis der für gewerbliche und für einfachste 
physiologische Vorgänge wichtigsten Kohlenstoffverbindungen; endlich einige Ubung 
in der Analyse und in Schulversuchen, sowie die Bekanntschaft mit den wichtigsten 
physikalischen Instrumenten und ihrer Handhabung; 
b) für die erste Stufe überdies: Eingehendere Bekanntschaft mit der anorganischen 
Chemie; Verständnis der wichtigsten Gesetze der allgemeinen Chemie und die 
Fähigkeit, sie auf einfache Fälle anzuwenden; auf dem Gebiete der organischen 
Chemie Kenntnis der Lehre über chemische Konstitution im allgemeinen und der 
wichtigsten Körperklassen und Stoffe im besonderen; endlich größere Sicherheit bei 
analytischen und präparativen Arbeiten sowie bei Anstellung von Unterrichtsversuchen. 
–25. 
Mineralogie mit Geologie. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Mineralogie mit Geologie 
nachweisen wollen, ist zu fordern 
2) für die zweite Stufe: Kenntnis der wesentlichsten Grundlehren der Krystallo- 
graphie, der physikalischen und chemischen Mineralogie, sowie eine auch auf An- 
schauung gegründete Kenntnis der am häufigsten auftretenden Mineralien nach 
Erscheinungsweise und Vorkommen. Bekanntschaft mit den verbreitetsten eruptiven 
und sedimentären Felsarten nach ihrer Zusammensetzung, Lagerung, Bildung und 
Umbildung, mit den Hauptlehren der Vulkanologie, mit den Wirkungen der 
wichtigsten geologischen Faktoren, mit der Reihenfolge der geologischen Formationen; 
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