7. Erhebung Preußens zu einem Verfassungsstaate unter Friedrich Wilhelm IV. 239
von der Unzulänglichkeit einer solchen Volksvertretung. Die Unzufriedenheit
ergriff jetzt auch die unteren Stände. Die Fabriken (S. 229) nahmen manchen
Handwerkern die Arbeit; nicht minder wurde der Bauernstand seit dem freien
Gebrauch des Grundeigentums durch Teilungen, Länderverkäufe und noch mehr
durch Wucher gefährdet. Es bildete sich in Stadt und Land das in Preußen
bisher noch unbekannte Proletariat. Eine Mißernte (1846) vergrößerte die
Not, von der besonders die gewerbreichen Gegenden der schlesischen und sächsischen
Gebirge sowie des Wupperthales zu leiden hatten. Demokratische und
zum Teil religionslose Schriftsteller und Dichter, wie Heine, reizten die Unzufriedenen
noch mehr auf und suchten ihnen jede Achtung vor der göttlichen
und menschlichen Autorität zu nehmen. Um das Volk — soweit es ihm
möglich war — zufrieden zu stellen und das Wort seines Vaters einzulösen,
entschloß sich der König trotz der Abmahnungen Rußlands und Osterreichs,
am 3. Februar 1847 den „Vereinigten Landtag“ einzuberufen. Er that
damit den ersten Schritt von der absoluten zu einer verfassungsmäßigen
Monarchie. Des Königs Bruder, Prinz Wilhelm, erkannte die Wichtigkeit
dieses Schrittes, indem er sprach: „Ein neues Preußen bildet sich; das alte
geht mit der Veröffentlichung dieses Gesetzes zu Grabe. Mäöge das neue
so erhaben und groß werden, wie es das alte mit Ehre und Ruhm geworden
ist!“
Der Vereinigte Landtag war aus Abgeoördneten aller Provinzen in ähnlicher
Weise zusammengesetzt wie die Provinziallandtage, erhielt aber außer
dem Petitionsrecht und dem Recht, über ihm vorgelegte Gesetzentwürfe sich
gutachtlich zu äußern, das neue, sehr wichtige Recht, die Genehmigung zu
Staatsanleihen, zur Einführung neuer Steuern und zur Erhöhung alter zu
erteilen oder zu versagen. Weiter glaubte der König nicht gehen zu dürfen.
Bei der Eröffnung des Vereinigten Landtages erklärte er: „Preußens Geschicke
können nur von einem Willen geleitet werden, und dieser muß der
königliche sein.“ Dem überhandnehmenden Unglauben gegenüber aber bezeugte
er laut: „Ich und mein Haus, wir wollen dem Herrn dienen.“ Aber
weder dem Landtage, noch dem größeren Teile des Volkes genügte das Gewährte;
sie verlangten vielmehr: der Landtag solle nicht nach der veralteten
ständischen Gliederung zusammengesetzt sein, er solle alljährlich und nicht, wie
der König wollte, nach Bedürfnis einberufen werden, vor allem aber das Recht
haben, den Staatshaushalt zu genehmigen. Ohne daß hierüber eine Verständigung
erreicht wurde, schloß der König den Landtag: er schien sein großes
Opfer umsonst gebracht zu haben.
2. Die Rerpplukion von 1848.
Die Franzosen vertrieben in der Februarrevolution 1848 ihren König
Louis Philipp wieder, führten zum zweitenmal die Republik ein und wählten
zum Präsidenten Louis Napoleon, den Sohn Louis Napoleons von Holland
(S. 192). Da er des Heeres sicher war, nahm er 1852 auf Grund einer
Volksabstimmung als Napoleon III. den Kaisertitel an. Die Vorgänge in
Paris ermutigten das deutsche Volk, die Regierungen von neuem um Gewährung
größerer Freiheiten und Rechte zu bitten. Die wichtigsten For-