Full text : Unser Preußen.

7.  Erhebung  Preußens  zu  einem  Verfassungsstaate  unter  Friedrich  Wilhelm  IV.  239

von  der  Unzulänglichkeit  einer  solchen  Volksvertretung.  Die  Unzufriedenheit
ergriff  jetzt  auch  die  unteren  Stände.  Die  Fabriken  (S.  229)  nahmen  manchen
Handwerkern  die  Arbeit;  nicht  minder  wurde  der  Bauernstand  seit  dem  freien
Gebrauch  des  Grundeigentums  durch  Teilungen,  Länderverkäufe  und  noch  mehr
durch  Wucher  gefährdet.  Es  bildete  sich  in  Stadt  und  Land  das  in  Preußen
bisher  noch  unbekannte  Proletariat.  Eine  Mißernte  (1846)  vergrößerte  die
Not,  von  der  besonders  die  gewerbreichen  Gegenden  der  schlesischen  und  sächsischen
  Gebirge  sowie  des  Wupperthales  zu  leiden  hatten.  Demokratische  und
zum  Teil  religionslose  Schriftsteller  und  Dichter,  wie  Heine,  reizten  die  Unzufriedenen
  noch  mehr  auf  und  suchten  ihnen  jede  Achtung  vor  der  göttlichen
und  menschlichen  Autorität  zu  nehmen.  Um  das  Volk  —  soweit  es  ihm
möglich  war  —  zufrieden  zu  stellen  und  das  Wort  seines  Vaters  einzulösen,
entschloß  sich  der  König  trotz  der  Abmahnungen  Rußlands  und  Osterreichs,
am  3.  Februar  1847  den  „Vereinigten  Landtag“  einzuberufen.  Er  that
damit  den  ersten  Schritt  von  der  absoluten  zu  einer  verfassungsmäßigen
Monarchie.  Des  Königs  Bruder,  Prinz  Wilhelm,  erkannte  die  Wichtigkeit
dieses  Schrittes,  indem  er  sprach:  „Ein  neues  Preußen  bildet  sich;  das  alte
geht  mit  der  Veröffentlichung  dieses  Gesetzes  zu  Grabe.  Mäöge  das  neue
so  erhaben  und  groß  werden,  wie  es  das  alte  mit  Ehre  und  Ruhm  geworden
  ist!“

Der  Vereinigte  Landtag  war  aus  Abgeoördneten  aller  Provinzen  in  ähnlicher
  Weise  zusammengesetzt  wie  die  Provinziallandtage,  erhielt  aber  außer
dem  Petitionsrecht  und  dem  Recht,  über  ihm  vorgelegte  Gesetzentwürfe  sich
gutachtlich  zu  äußern,  das  neue,  sehr  wichtige  Recht,  die  Genehmigung  zu
Staatsanleihen,  zur  Einführung  neuer  Steuern  und  zur  Erhöhung  alter  zu
erteilen  oder  zu  versagen.  Weiter  glaubte  der  König  nicht  gehen  zu  dürfen.
Bei  der  Eröffnung  des  Vereinigten  Landtages  erklärte  er:  „Preußens  Geschicke
  können  nur  von  einem  Willen  geleitet  werden,  und  dieser  muß  der
königliche  sein.“  Dem  überhandnehmenden  Unglauben  gegenüber  aber  bezeugte
er  laut:  „Ich  und  mein  Haus,  wir  wollen  dem  Herrn  dienen.“  Aber
weder  dem  Landtage,  noch  dem  größeren  Teile  des  Volkes  genügte  das  Gewährte;
  sie  verlangten  vielmehr:  der  Landtag  solle  nicht  nach  der  veralteten
ständischen  Gliederung  zusammengesetzt  sein,  er  solle  alljährlich  und  nicht,  wie
der  König  wollte,  nach  Bedürfnis  einberufen  werden,  vor  allem  aber  das  Recht
haben,  den  Staatshaushalt  zu  genehmigen.  Ohne  daß  hierüber  eine  Verständigung
  erreicht  wurde,  schloß  der  König  den  Landtag:  er  schien  sein  großes
Opfer  umsonst  gebracht  zu  haben.

2.  Die  Rerpplukion  von  1848.

Die  Franzosen  vertrieben  in  der  Februarrevolution  1848  ihren  König
Louis  Philipp  wieder,  führten  zum  zweitenmal  die  Republik  ein  und  wählten
zum  Präsidenten  Louis  Napoleon,  den  Sohn  Louis  Napoleons  von  Holland
(S.  192).  Da  er  des  Heeres  sicher  war,  nahm  er  1852  auf  Grund  einer
Volksabstimmung  als  Napoleon  III.  den  Kaisertitel  an.  Die  Vorgänge  in
Paris  ermutigten  das  deutsche  Volk,  die  Regierungen  von  neuem  um  Gewährung
  größerer  Freiheiten  und  Rechte  zu  bitten.  Die  wichtigsten  For-