Volltext : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zehnter Jahrgang. 1894. (35)

168  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Oktober  26.)

geistige  Elaborate  dieses  Genre  vorgelegt  worden.  Aus  diesen  soll  der  Monarch
  die  Ueberzeugung  gewonnen  haben,  daß  ein  weiteres  gedeihliches  Zusammenarbeiten
  beider  Staatsmänner  ausgeschlossen  sei.  Am  Freitag  Morgen
soll  der  Kaiser  nach  der  Rückkehr  nach  Potsdam  den  Chef  des  Zivilkabinets
von  Lucanus  zum  Reichskanzler  gesandt  haben.  Der  Kanzler  wurde  um
eine  Erklärung  darüber  gebeten,  in  welchen  Beziehungen  er  zu  einem  bestimmten
  Artikel  der  „Köln.  Ztg.“  stände.  Graf  Caprivi  gab  die  Erwiderung,
  daß  er  auf  den  bewußten  Artikel  keinen  Einfluß  ausgeübt  habe,
jedoch  keinen  Anstand  nehme,  die  in  demselben  entwickelten  Anschauungen
als  ihm  sympathisch  zu  bezeichnen.  Eine  weitere  Erklärung  müsse  er  ablehnen.
  Mit  dieser  Antwort  begab  sich  der  Chef  des  Zivilkabinets  zum
Kaiser  zurück.  Um  2  Uhr  wurde  das  erneuerte  Abschiedsgesuch  in  der
Audienz  vom  Kaiser  genehmigt.“

Ferner  wird  berichtet,  der  Kaiser  habe  während  der  Krisis  die  Ueberzeugung
  gewonnen,  daß  allein  eine  Wiedervereinigung  des  Reichskanzleramts
  mit  dem  preußischen  Ministerpräsidium  die  Einheit
in  der  Regierung  wieder  herstellen  könne  und  um  die  Wiedervereinigung  der
Aemter  zu  ermöglichen,  sei  das  Entlassungsgesuch  des  Grafen  Caprivi,  der
das  Ministerpräsidium  nicht  wieder  übernehmen  wollte,  angenommen  worden.
(Vgl.  ferner  6.  Dez.)

Der  oben  erwähnte  Artikel  der  „Köln.  Ztg.“,  der  in  der  Presse
viel  besprochen  wird,  lautet:  „Die  erneuerte  Kundgebung  des  kaiserlichen
Vertrauens  und  der  kaiserlichen  Beistimmung,  die  dem  Reichskanzler  Grafen
Caprivi  in  Bezug  auf  seine  Vorschläge  zur  weiteren  Bekämpfung  der  Umsturzparteien
  zu  teil  geworden  ist,  wird  in  sehr  erfreulicher  Weise  dazu
beitragen,  die  Lage  zu  klären.  Man  weiß,  daß  der  Reichskanzler  ein  entschiedener
  Gegner  von  Ausnahmegesetzen  ist,  und  daß  auch  die  Erfahrungen,
die  er  während  der  letzten  vier  Jahre  gemacht  hat,  ihn  in  dieser  seiner
Ueberzeugung  nicht  haben  umstimmen  können;  wohl  aber  hat  er,  und  zwar
nicht  seit  heute  und  gestern  und  auch  nicht  erst  seit  der  Ermordung  des
Präsidenten  Carnot,  die  ihm  unterstellten  Behörden,  vor  allem  das  Reichsjustizamt
  angewiesen,  an  der  Hand  der  einzelnen  Vorkommnisse  zu  prüfen,
wie  weit  das  gemeine  Recht,  insbesondere  das  Reichsstrafgesetzbuch,  für  eine
energische  Bekämpfung  der  Ausschreitungen  der  Umsturzparteien  ausreiche
und  wie  weit  die  bisherige  Handhabung  der  bestehenden  Bestimmungen  zu
wünschen  übrig  gelassen  habe.  Soweit  es  notwendig  erscheint,  bestehende
Lücken  in  der  Reichsgesetzgebung  auszufüllen,  hat  dabei  der  Reichskanzler
stets  als  den  maßgebenden  Gesichtspunkt  betont,  daß  es  dringend  erwünscht
sei,  für  die  Bekämpfung  der  Umsturzparteien  thunlichst  alle  bürgerlichen
Parteien  zu  gemeinsamer  Zustimmung  zu  vereinigen,  nicht  aber  sie  durch
übertriebene  Maßnahmen  zum  Kampfe  untereinander  herauszufordern.  Graf
Caprivi  hat  es  deshalb  wiederholt  betont,  daß  es  besser  und  wirksamer  sei,
etwas  Positives  unter  thunlichst  einheitlicher  Zustimmung  aller  Ordnungsparteien
  zu  erzielen,  als  weitgehende  Forderungen  aufzustellen,  die  scheinbar,
  aber  auch  nur  scheinbar,  den  Eindruck  einer  großen  Willensfestigkeit
und  Thatkraft  hervorrufen  könnten,  die  aber  thatsächlich  lediglich  die  bürgerlichen
  Parteien  zersetzen  und  dadurch  nur  den  Zielen  gerade  der  Umsturzparteien
  dienen  würden.  Die  jüngsten  Erscheinungen  in  der  deutschen  Presse,
die  statt  einer  Sammlung  der  Kräfte  weit  mehr  eine  Fehde  aller  gegen
alle  zeigten,  vermochten  den  Kanzler  lediglich  in  seiner  Auffassung  zu  bestärken.
  Einen  schroffen  Gegensatz  zu  dieser  Anschauung  nahm  der  preußische
Ministerpräsident  Graf  Botho  Eulenburg  ein.  Er  hatte  Vorschläge  gemacht,
  von  denen  ihm  selbst  von  vornherein  klar  sein  mußte,  daß  er  sie
weder  in  dem  gegenwärtigen  noch  in  einem  neugewählten  Reichstag  würde