Full text : Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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Orts  genehmigt,  ein  weiterer  von  60  km  wird
der  Regierung  demnächst  eingesandt  werden,  so
daß  damit  der  Weg  der  Bahn  bis  zum  Kilometer
  291  festgelegt  ist.

Nachdem  ferner  die  Erforschung  des  Quellengebiets
  des  Quanza  und  des  Landes  östlich  dieses
Flusses  abgeschlossen  war,  begann  man  ungesäumt
mit  Studien,  welche  sich  bis  zum  Kilometer  740
erstreckten  und  deren  Ergebnis  in  drei  Monaten
ausgearbeitet  sein  wird.  Sie  haben  gezeigt,  daß
von  Kilometer  300  ab  bei  der  Gleichmäßigkeit
des  Geländes  die  Bahn  leicht  und  schnell  gebaut
werden  kann.

Der  Hafen  von  Lobito,  der  an  Ausdehnung
und  Tiefe  nichts  zu  wünschen  übrig  läßt  und  in
jeder  Jahreszeit  bei  Ebbe  und  Flut  erreicht
werden  kann,  ist  zur  Zeit  schlecht  beleuchtet.  Die
Regierung  hat  daher  beschlossen,  den  Leuchtturm
auf  der  Spitze  des  Riffs  durch  einen  neuen  mit
Blinkfeuer  und  mit  größerer  Leuchtkraft  zu  ersetzen.


Die  Bemühungen  der  Gesellschaft,  zur  Hebung
des  Verkehrs  in  Benguella  eine  geregelte  Verbindung
  mit  Katanga  durch  Burenwagen  herzustellen,
  wurden  fortgesetzt  und  führten  zu  einem
neuen  Vertrag  mit  den  Unternehmern  auf  drei
Jahre.  Der  Vertrag  verpflichtet  die  Buren,
Waren  von  Benguella  nach  Katanga  und  Metallbarren
  zurück  zu  führen  für  110  &  pro  Tonne
auf  dem  Hinweg  und  75  K  pro  Tonne  auf  dem
Rückweg.  Von  diesem  Gelde  bezahlt  25  bzw.
30  &  die  Gesellschaft  und  85  bzw.  45  K  die
Union  Minidre.  Schon  jetzt  gehen  Transporte
ohne  Schwierigkeit  bis  an  den  oberen  Quanza.

Sobald  nun  die  Bahn  die  Hochebene  erreicht
haben  wird,  werden  alle  jene  „transport-drivers",
welche  jetzt  von  den  Frachten  zwischen  der  Küste
und  Caconda-Bihs  leben,  dazu  übergehen,  Transporte
  nach  Katanga  zu  übernehmen,  und  zwar
um  so  billiger,  je  mehr  die  Bahn  dorthin  fortschreitet.
  Diese  neuen  Transportunternehmungen
werden  dann  Niederlassungen  an  Zwischenpunkten
zur  Folge  haben  und  ein  richtiges  Urteil  gestatten
betreffs  der  Orte,  an  denen  am  zweckmäßigsten
Eisenbahnstationen  zu  errichten  sein  werden;  zugleich
  werden  sie  eine  genaue  Kenntnis  des
Landes  bezüglich  der  Bedingungen  für  Ackerbau
und  Viehzucht  oder  Industrie  ermöglichen.

Die  mineralogischen  Forschungen,  die  im
Gebiete  der  Gesellschaft  fortgesetzt  wurden,  sind
bisher  ohne  Erfolg  geblieben.

Der  Schienenweg  war  1906  bis  zum  Kilometer
  60  fertig,  im  November  1907  ist  er  an
Kilometer  125  angekommen  und  wird  im  Dezember
  bis  Kilometer  154  vollendet  sein.

Dazu  mußte  eine  beträchtliche  Zahl  von  Brücken
und  Aquädukten  gebaut  und  396  776  chm  Terrain

 

fortgeschafft  werden,  wovon  297  544  ebhm  harter
Fels  waren.

Die  Anschaffung  von  eingeborenen  Arbeitern
in  hinreichender  Zahl  ist  in  einer  für  alle  Beteiligten
  befriedigenden  Weise  gesichert.  Die  Zahl
der  Arbeiter  ist  durch  das  Hinzukommen  der  indischen
  Kulis  und  europäischer  Arbeiter  im  August
1907  auf  6675  gestiegen.

Gutes  rollendes  Material  ist  zur  Genüge  vorrätig,
  um  die  fertiggestellten  Strecken  sofort  in
regelmäßigen  Betrieb  zu  nehmen;  auch  ist  schon
hinreichendes  Material  im  Depot,  um  die  Bahn
bis  Kilometer  237  weiterzubauen.

Die  Vermessungen  sind  bis  zum  Kilometer  740
beendet  und  haben  gezeigt,  daß  von  Kilometer  300
ab  der  Bau  schneller  fortschreiten  wird.

Der  Entwurf  der  Station  in  Lobito  mit  Kai
und  Nebengebäuden  wurde  der  Regierung  vorgelegt
  und  von  dieser  gebilligt.

Verstaatlichung  der  Eisenbahnlinie  Rlerksdord—
Fourteen  Streams  (Transvaal).

Die  Bahnlinie  Klerksdorp—Fourteen  Streams,
die  bisher  auf  Kosten  einer  Privatgesellschaft  geführt
  worden  war,  ist  nunmehr  vom  Intercolonial
  Council  übernommen  und  dem  Bahnnetz  der
Central  South  African  Railways  zugefügt  worden.
Das  Abkommen  ist  am  16.  November  1907
zwischen  dem  Intercolonial  Council  und  der
Klerksdorp—  Fourteen  Streams  Railway  Company,
Limited,  abgeschlossen  worden.

Der  Enteignungspreis  beträgt  813  746.3.10  C
und  wird  belegt  mit  630  000  K  für  die  von  der
Bahngesellschaft  ausgegebenen  Obligationen  und
183  746.3.10  K  für  sonstige  Ausgaben,  zum  Beispiel
  rollendes  Material  usw.  Die  Enteignung
soll  am  5.  April  1911  stattfinden.

Die  De  Beers  Company  soll  auch  fernerhin  die
bevorzugten  Kohlenfrachtraten  genießen,  die  ihr
nach  dem  Konstruktionsabkommen  vom  29.  Juni
1904  bis  zum  4.  April  1926  zugestanden  waren.

Wegen  Geldmangels  wurde  seiner  Zeit  der
Bau  der  Bahn  an  die  De  Beers  Company  gegeben.
  Der  frühzeitige  Rückkauf  rechtfertigt  die
Ansicht,  daß  sich  die  Bahn  gut  bezahlt  macht;
die  Company  hat  dagegen  den  Vorteil,  daß  sie
mit  ihren  Kohlenfeldern  in  der  Nähe  von  Vierfontein
  in  direkte  Verbindung  treten  und  diese
Kohle  zu  einem  für  sie  günstigen  Frachtsatze  nach
Kimberley  bringen  kann.  Für  den  Personenverkehr
  kommt  die  Bahn  einstweilen  nur  als
Verbindungsbahn  nach  Kimberley  in  Betracht,
da  sie  die  Fahrt  um  12  Stunden  abkürzt.  Da
sie  trotz  Verringerung  der  Entfernung  um  etwa
56  Meilen  die  Strecke  nach  Kapstadt  in  der