160 Literaturnotiz.
ODaß die Einräumung der Berechtigung zur
Aufrechnung der Gegenforderungen des Käufers an
dem Kaufpreise im Effekte einer Befriedigung desselben
durch die ihm käuflich überlassenen Gegenstände
gleichkommt, vermag dem vorliegenden Geschäfte den
rechtlichen Charakter nicht zu entziehen, den es nach
der Art und Weise seines Abschlusses an sich trägt.
Puchta Vorles. Bd. 2. S. 199 zu §. 360. Urth.
v. 21. Nov. Reg. I. 143. 1883. E—
TLiteraturnotiz.
In Commission bei Buchhändler Karl Gießel
in Bayreuth ist eine Broschüre erschienen von dem
kgl. Landgerichtsdirektor F. Bayerlein daselbst:
Das Verlassenschafts-Verfahren nach prenßischem Landrechte
mit Berücksichtigung der in Bayern geltenden
besonderen Gesetze.
- Dieses Werkchen enthält auf 42 Seiten (einschlüssig
eines Anhangs) ein Bild des bezeichneten
Verfahrens in größter Klarheit und Vollständigkeit
und es sind hierin alle einschlägigen zerstreuten Gesetzesbestimmungen
systematisch zusammengestellt.
Dessen Inhalt läßt entnehmen, daß sich der Verfasser
mit dem Gegenstande dieser seiner Arbeit lange
Zeit sehr eingehend befaßt hat und daß solche das
reife Ergebniß gründlicher Studien ist. Den Amtsgerichten
im Gebiete des preussischen Landrechts wird
dieses Werk ein recht willkommenes Hilfsmittel sein
zund eine bisherige Lücke ausfüllen.
: Wir machen daher auf dasselbe hiemit besonders
aufmerksam.
.: K. v. Hettich in Nürnberg. Verl.: Palm & Enke
ss Erlangen. Druck von Junge & Sohn.