Metadata : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1833. (24)

160  Literaturnotiz.

ODaß  die  Einräumung  der  Berechtigung  zur
Aufrechnung  der  Gegenforderungen  des  Käufers  an
dem  Kaufpreise  im  Effekte  einer  Befriedigung  desselben
  durch  die  ihm  käuflich  überlassenen  Gegenstände
gleichkommt,  vermag  dem  vorliegenden  Geschäfte  den
rechtlichen  Charakter  nicht  zu  entziehen,  den  es  nach
der  Art  und  Weise  seines  Abschlusses  an  sich  trägt.
Puchta  Vorles.  Bd.  2.  S.  199  zu  §.  360.  Urth.
v.  21.  Nov.  Reg.  I.  143.  1883.  E—

TLiteraturnotiz.

In  Commission  bei  Buchhändler  Karl  Gießel
in  Bayreuth  ist  eine  Broschüre  erschienen  von  dem
kgl.  Landgerichtsdirektor  F.  Bayerlein  daselbst:
Das  Verlassenschafts-Verfahren  nach  prenßischem  Landrechte
  mit  Berücksichtigung  der  in  Bayern  geltenden
besonderen  Gesetze.

-  Dieses  Werkchen  enthält  auf  42  Seiten  (einschlüssig
  eines  Anhangs)  ein  Bild  des  bezeichneten
Verfahrens  in  größter  Klarheit  und  Vollständigkeit
und  es  sind  hierin  alle  einschlägigen  zerstreuten  Gesetzesbestimmungen
  systematisch  zusammengestellt.
Dessen  Inhalt  läßt  entnehmen,  daß  sich  der  Verfasser
  mit  dem  Gegenstande  dieser  seiner  Arbeit  lange
Zeit  sehr  eingehend  befaßt  hat  und  daß  solche  das
reife  Ergebniß  gründlicher  Studien  ist.  Den  Amtsgerichten
  im  Gebiete  des  preussischen  Landrechts  wird
dieses  Werk  ein  recht  willkommenes  Hilfsmittel  sein
zund  eine  bisherige  Lücke  ausfüllen.

:  Wir  machen  daher  auf  dasselbe  hiemit  besonders
aufmerksam.

.:  K.  v.  Hettich  in  Nürnberg.  Verl.:  Palm  &  Enke
ss  Erlangen.  Druck  von  Junge  &  Sohn.