Full text : Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

W  13  20

Da  Sie  dieser  Aufforderung  binnen  der  genannten  Frist  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  find  —  da  Sie  dieses  Verbot  am  übertreten  haben  —,  wird
gegen  Sie  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  Mark  festgesetzt.

Zugleich  werden  Sie  aufgefordert  —  binnen  einer  Frist  nnNXKXKXKXKAaaaaaa  :-von
  Zustellung““)  dieses  Schreibens  an  gerechnet,  der  Polizeiverfügung  vv.  ,
nachzukommen  —  das  Verbot  künftig  zu  beachten  —,  widrigenfalls  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  Mark  erkannt  werden  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  2  Wochen  (3  Monaten),  von  der  Zustellung“')  dieses  Schreibens
an  gerechnet,  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Die  festgesetzte  Geldstrafe
  wird  vollstreckbar,  falls  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  keine  Beschwerdeerhebung  erfolgt.

(Adresse.)

(unterschuit)  ....

 

")Vgl.dieAnmertung")quordrnckL

 

Vordruck  VIII.  Polizeiliche  Strafverfügung.

Kaiserl.  Bezirksamt.  .
Kaiserl.  Station.  (Datum.)

Dolizeiliche  Strafverfügung.

.........................................................  (Name,  Vorname  und  Beruf),  wohnhaft  in
....................................  ,  hat  amm  (genaueBezeichnung
  des  Tatbestandes  der  Übertretung).
Die  Übertretung  ist  bewiesen  duch  í  í  en  ................................................

Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen  OWW7V77n25D
(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des  -,  (Bezeichnung  der
Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  Mark
festgesetzt.

Gegen  diese  Strafverfügung  ist  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  zulässig.  Derselbe
ist  binnen  der  Frist  0dn  .  (2  Wochen),  (3  Monaten),  von  der  Zustellung)  dieser
Verfügung  an  gerechnet,  bei  der  unterzeichneten  Behörde  oder  bei  dem  Bezirksrichterin

schriftlich  oder  zu  Protokoll  anzubringen.  Die  Strafverfügung  wird  vollstreckbar,  falls
ein  solcher  Antrag  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  nicht  erfolgt.

(Unterschrift.)

*r  Val.  Anmerkung  **)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  IX:  Strafbescheid.

Kaiserl.  Bezirksamt.  ...
Kaiserl.  Station.  (Datum.)

1.  Strafbescheid.

(Name,  Vorname  und  Beruf),  wohnhaft  in
..............................  ,  hat  am  in  (genaue  Bezeichnung
  der  Zuwiderhandlung)

Die  e  Zuwiderhandlung  ist  bewiesen  durc  ..........................................................
EswtrddeshalbgegendenBeschnldtgtenwegen
(lntzeBezetchnungderbegangenenStraftat)aufGrunddes
.....  (Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende
Geldstrafe  popnv#  Mark  festgesetzt.