Nr. 20. 1916. 109
Web= und Wirkstoffen hergestellt sind, oder bei deren Herstellung Web= oder Wirkstoffe
verwandt sind, sowie für alle Strickwaren verboten.
Altona, den 28. Januar 1916.
Stellv. Generalkommando IX. Armeekorps.
v. Roehl,
General der Artillerie.
(3) Bekanntmachung vom 1. Februar 1916, betreffend Bestandserhebung von
tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen.
Nachstehender Nachtrag des Königlichen stellv. Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage zu der Bekanntmachung, be-
treffend Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und
daraus hergestellten Web-, Wirk= und Strickgarnen, vergl. Bekanntmachungen
vom 28. September 1915, Rbl. Nr. 154, S. 843, und 31. Dezember 1915,
Rbl. Nr. 209, S. 1133, wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Ortsobrigkeiten werden aufgefordert, für die Bekanntgabe des Nach-
trags innerhalb ihrer Bezirke Sorge zu tragen und die Durchführung der An-
ordnung zu überwachen.
Schwerin, den 1. Februar 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Kriegsministerium.
Kachtrag
Nr. W. M. 600/1. 16. K. R.A.
zu der Bekanntmachung, betreffend
Bestandserhebung von tierischen und pflanzlichen Spinnstoffen und daraus her-
gestellten Web-, Wirk= und Strickgarnen
(Nr. W. M. 58/9. 15. K.R..)
Vom 1. Februar 1916.
Nachstehende Anordnungen werden hierdurch auf Ersuchen des Kriegsministeriums
mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß Zuwiderhandlungen gemäß