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reichischen Leopold-Ordens, des Kaiserlich Russischen St. Annen-Ordens
und des Königlich Hannoverschen Guelphen-Ordens, Ritter des heiligen
Stanislaus zweiter Klasse und des hbeiligen Wladimir vierter Klasse,
Kommandeur des Großherzoglich Sa#chsischen Hausordens vom weißen
Falken und
Ihre Maojestat, die Königin des vereinigten Königreichs von Großbritannien
und Irland, den sehr achtbaren Henry John Viscount Palmerston,
Baron Temple, Pair von Irland, Ihrer Großbritannischen Majestät
Rath im geheimen Staatsrathe, Großkreuz des Königlich Großbritanni-
schen Bath-Ordens, Mitglied des Parlaments und Ihrer Großbritanni-
schen Majestät Staats-Sekretar für die auswärtigen Angelegenheiten,
und
den sehr achtbaren Henry Labouchere, Ihrer besagten Majestet Rath
im geheimen Staatsrathe, Mitglied des Parlaments, Prásidenten des
geheimen Staatsraths-Ausschusses für die Angelegenheiten des Handels
und der Kolonieen, Präsidenten der Münze;
welche, nachdem sie sich ihre Vollmachten gegenseitig mitgetheilt und dieselben
in guter und gehöriger Form befunden haben, über die nachfolgenden Artikel
übereingekommen sind:
Artikel 1.
In Erwägung, daß Britischen Schiffen gestattet ist, aus den Häfen al-
ler Länder mit ihren Ladungen in die Häfen Preußens und der übrigen Staa-
ten des vorbezeichneten Zollvereins einzulaufen, in Erwägung der Zugeständ-
nisse, welche vermittelst der gegenwärtigen Konvention dem Britischen Handel
binsichtlich aller Staaten dieses Zollvereins gemacht worden sind, in Erwägung
ferner der geichtigkeit, mit welcher in Folge der Anwendung der Dampfkraft
auch die Binnen-Schifffahrt die Beförderung von Gütern und Waaren aller
Art sowohl stromaufwärts als stromabwarts Statt findet, in Erwägung end-
lich der neuen Auswege, welche auf diese Weise dem Handel und der Schiff-
fahrt zwischen dem vereinigten Königreiche und den überseeischen Britischen
Besitzungen einerseits und den gegenwärtig zum Zollvereine gehörigen Staa-
ten, deren einige sich als natürlicher Auswege für ihren Handel solcher Häfen
bedienen, welche nicht innerhalb ihres eigenen Gebietes liegen, andererseits
eröffnet werden können, ist man übereingekommen, daß von und nach dem
Tage der Auswechselung der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrages Preu-
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