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Visitators verhandelt, wobei die wichtigsten Kirchen-Visitationsfragen als Aus-
gangspunkte zu Grunde gelegt werden können. Auch die in der Dihßzese leben-
den Kandidaten des Predigtamtes haben sich an diesem Tage dem VBisitator
vorzustellen.
8. 11.
Dem Ermessen des Visitators bleibt es, auch wo der Großherzogliche Kir-
chenrath keine besondere Bestimmung getroffen hat, überlassen, einzelne Pfarreien
der Dibzese, wo dieses durch die Verhältnisse geboten erscheint, an einem der fol-
genden Tage zu besuchen, und von dem Zustande derselben unmittelbare Einsicht
zu nehmen.
12.
Der Visitator berichtet über den ganzen Verlauf der General-Visitation
nach Maßgabe des K. 13 der Instruktion für die Special-Visitationen an den
Großherzoglichen Kirchenrath.
Kirchen-Vißtations-Fragen
zu
der nach K§. 4 zu erstattenden Pfarr-Relation.
1) Ob er, der Pfarrer, seine Predigten und Casual-Reden vollständig
schriftlich ausarbeite, memorire und dann frei halte oder nach einem
ausführlichern oder kürzern Entwurfe predige?
2) Ob er sich streng an die vorgeschriebene Textordnung halte?
3) Wie oft des Jahres und an welchen Tagen das heilige Abendmahl
gehalten werde? Wie groß die Zahl der Kommunikanten in den Jah-
ren seit der letzten Kirchen-Visitation gewesen sey? Ob die Zahl zugenom-
men oder abgenommen habe? Welcher Distributions-Formel sich der
Pfarrer bei der Austheilung des heiligen Abendmahls bediene?
4) Ob und an welchen Tagen Wochenkirchen gehalten und wie dieselben
besucht werden?
5) In welchem Lokal, zu welcher Zeit und in wie viel Stunden wöchent-
lich der Konfirmanden-Unterricht ertheilt werde? Ob er, der Pfarrer,
sich bei demselben eines Leitfadens bediene, und, wenn dieses der Fall
ist, welches Lehrbuch er gebrauche?
6) Ob und inwieweit sich der Pfarrer an den in der Dihbzese ihm darge-
botenen theologischen Bildungsmitteln, den Konferenzen, Lesezirkeln,
betheilige?