Full text : Spittler’s sämmtliche Werke. Dreizehnter Band. (13)

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4)  Einrichtung  der  Real-Hypothekenbücher.
Die  erste  Rubrik:  Gegenstand.

S.  47.

Die  erste  Rubrik  des  Real-Hypothekenbuches  bildet  die  Grundbuchmäßige
  Bezeichnung  und,  da  nöthig,  nähere  Beschreibung  des  Gegenstandes,
welchem  das  mit  fortlaufender  Nummer  za  versehende  Folium  bestimmt  ist.

Mit  derselben  ist  unter  entsprechender  Ueberschrift  die  mittlere  Spalte
dergestalt  zu  beginnen,  daß  zunächst  die  Hauptsache  und  sodann  ihre  etwaigen
Zubehörungen  —  bei  vormals  Königlich  Sachsischen  Lehen  mit  Berücksichtigung
der  Bestimmungen  im  §.  287  des  Pfandgesetzes  —  welche  in  der  ersten  Spalte
fortlaufende  Nummern  erhalten,  aufgeführt  werden.

Dabei  ist  unter  allen  Umständen  die  Grundbuchs-Nummer,  die  Grundstück-Art
  und  bei  Feldgütern  der  Acker=  und  Ruthen-Gehalt,  anzugeben.

Bei  Gebäuden  ist  auch  die  Nummer  des  Brand-Katasters  und  in  Städten
die  etwa  bestehende  besondere  Bezeichnung  nach  Buchstaben  und  Zahl  beizufügen.
  Auch  können  aktenmaäßig  bekannte  Grundlasten,  sowie  etwa  vorhandene
Taxren,  hier  kürzlich  erwahnt  werden.

Die  Gesammt-Bezeichnungen  gebundener  Guts-Komplere,  generische  sowohl
  —  z.  B.  Rittergut,  Freigut,  Anspannegut,  Viertelland  2c.  —  als  individuelle
  —  z.  B.  Rittergut  Wallichen,  der  Oberhof,  Freigut  Sorga  2c.  —
sind  der  Angabe  der  einzelnen  Bestandtheile  voranzusetzen.

S.  48.

Diese  Einzeichnung  geschieht  auf  der  ersten  Seite  des  für  diese  Sache
bestimmten  Foliums.

Ist  dieselbe  einfach  und  kurz,  so  kann  auch  noch  ein  Theil  dieser  ersten
Seite  zur  zweiten  Rubrik  (§.  52)  verwendet  werden.  Ist  sie  dagegen  von
größerm  Umfange,  weil  der  Gegenstand  aus  einem  größern  Komplexe  besteht,
mehre  Zubehörungen  mit  einzuzeichnen  oder  sonst  weitschichtigere  Beschreibungen
zu  machen  sind:  so  ist  dazu  die  ganze  erste  Seite  des  Foliums,  nach  Bedürfniß
auch  die  zweite  u.  s.  w.,  zu  verwenden.

g.  49.

Die  erste  Spalte  ist  fuͤr  die  laufende  Nummer  der  Einzeichnungen,  welche
in  der  zweiten  Kolumne  vorkommen,  bestimmt.