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aa) Steuer-Verhältnisse, §. 66.
bb) Verhältnisse der Gebäude zur allgemeinen Brand-Versicherungs-Anstalk, §&. 67.
b) der bleibenden Privatrechts-Verhältnisse, §. 68.
c) der vorübergehenden Privatrechts-Verhältnisse, §. 69.
2) Von neuen Einträgen, §. 70.
5) Quellen-Nachweisung, §&. 71.
B. Verfahren bei den Nachträgen in die Güterbücher.
4) Zeit, zu welcher die Nachträge geschehen sollen, #. 72, 75.
2) Beiziehung einer Urkunds-Person, §. 74.
3) Geschäfts-Behandlung überhaupt, §. 75.
Insbesondere:
a) bei einer Acnderung der Eigenthümer, §&.7.
b) bei Nachträgen neuer Grundstücke, §. 77.
P) bei Aenderungen der Nebenlieger, §. 78.
4) Verzeichniß der Aenderungen im Eigenthum (Aenderungs-Protokoll), &§. 79, 80. Beil. Lit. B.
5) Berechnung des Gebäude= u. Grundsteuer-Capitals (summarisches Steuer-Vermögens-Register) §. Si.
Zu 4) und 5) Zuläßige Verbindung des Steuer-Aenderungs-Protokolls und des summarischen
Steuer-Vermögens-Registers, §. 82. Beil. Lit. C.
Genauigkeit in der Berechnung, §. 83.
6) Ergänzung einzelner Einträge in den zur Zeit noch brauchbaren Güterbüchern, 8. 84.
IIII. Von den Kosten der Führung der Güterbücher, §. 85.
IV. Besondere Bestimmung über die Nachweisung der Pfand-Verhältnisse von Grundsläcken in den
Güterbüchern, §. 86.