Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1832. (9)

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aa)  Steuer-Verhältnisse,  §.  66.
bb)  Verhältnisse  der  Gebäude  zur  allgemeinen  Brand-Versicherungs-Anstalk,  §&.  67.
b)  der  bleibenden  Privatrechts-Verhältnisse,  §.  68.
c)  der  vorübergehenden  Privatrechts-Verhältnisse,  §.  69.
2)  Von  neuen  Einträgen,  §.  70.
5)  Quellen-Nachweisung,  §&.  71.
B.  Verfahren  bei  den  Nachträgen  in  die  Güterbücher.
4)  Zeit,  zu  welcher  die  Nachträge  geschehen  sollen,  #.  72,  75.
2)  Beiziehung  einer  Urkunds-Person,  §.  74.
3)  Geschäfts-Behandlung  überhaupt,  §.  75.
Insbesondere:
a)  bei  einer  Acnderung  der  Eigenthümer,  §&.7.
b)  bei  Nachträgen  neuer  Grundstücke,  §.  77.
P)  bei  Aenderungen  der  Nebenlieger,  §.  78.
4)  Verzeichniß  der  Aenderungen  im  Eigenthum  (Aenderungs-Protokoll),  &§.  79,  80.  Beil.  Lit.  B.
5)  Berechnung  des  Gebäude=  u.  Grundsteuer-Capitals  (summarisches  Steuer-Vermögens-Register)  §.  Si.
Zu  4)  und  5)  Zuläßige  Verbindung  des  Steuer-Aenderungs-Protokolls  und  des  summarischen
Steuer-Vermögens-Registers,  §.  82.  Beil.  Lit.  C.
Genauigkeit  in  der  Berechnung,  §.  83.
6)  Ergänzung  einzelner  Einträge  in  den  zur  Zeit  noch  brauchbaren  Güterbüchern,  8.  84.
IIII.  Von  den  Kosten  der  Führung  der  Güterbücher,  §.  85.
IV.  Besondere  Bestimmung  über  die  Nachweisung  der  Pfand-Verhältnisse  von  Grundsläcken  in  den
Güterbüchern,  §.  86.