Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1876. (10)

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Die Auswechselung der Ratifikationsurkunden soll spätestens binnen vier 
Wochen erfolgen. 
Zu Urkund dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten gegenwärtigen 
Vertrag vollzogen und mit ihrem Siegel versehen. 
Metz, den 11. Oktober 1876. 
(L. S.) Mebes. (L. S.) Mersch. 
Die vorstehende Uebereinkunft ist ratifizirt worden und die Auswechselung 
der Ratifikationsurkunden hat stattgefunden. 
  
Herausgegeben im Reichskanzler-Amte. 
  
  
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).