Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1880. (14)

1. Preußen: 
Die Kanzleidiener bei den mobilen Bürcaus des 
Kriegsministers und des vortragenden General- 
Adjutanten des Kaisers. 
Reichs-Gesetzbl. 
Beim Reichsherre. 
1880. 
  
177 
  
— 
Gei der Marine. 
  
29. Die im mobilen Büreau des Chefs der Admiralität 
sich befindenden etatsmäßigen oberen Civilbeamten der 
Admiralität. 
30. Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marinc in 
solchen Marine-Kriegshafengebieten, welche in Be- 
lagerungszustand erklärt worden sind. 
B. Untere Militärbeamte 
(im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts). 
  
  
1. 
2 
3. 
4 
5 
10. 
12. 
13. 
14. 
15. 
16. 
17. 
18. 
Die Lootsen, 
.Die Materialienverwalter, 
Die Maschinisten, 
. Die Marinezeich- 
ner, 
Die Werkmeister, 
Die Werft-Bü— 
reauassistenten, 
Die Magazin- 
Oberaufseher, 
Die Magazinauf- 
seher. 
. Die Schiffsführer, 
. Die Steuerleute, 
  
doppelten 
  
— ——— 
31. Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Oberlootsen. 
beim Marine-Lootsen- 
und Betonnungswesen. 
Zu 6 bis 10 
bei den Werften, welche vor dem 
1. April 1880 in diese Stellen ein- 
getreten sind. 
Die an Bord eingeschifften Beamten 
der genannten Kategorien stehen im 
Unterordnungsverhält- 
nisse. Siehe II B 2. 
Zu 8. 
Die Werft-Büreauassistenten, welche 
vom 1. April 1880 ab in Stellen 
von Werftschreibern eingetreten sind 
bezw. noch eintreten sollten, besitzen 
auch in letzteren Stellen die Eigen- 
schaft als Militärbeamte. 
11. Die Magazinaufseher der Bekleidungs- und Proviant- 
verwaltung, welche sich zur Zeit in diesen Stellen befinden. 
Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes. 
Die Marinezeichner, 
Die Werkmeister, 
Die Werftschreiber, 
Die Werfthülfs- 
schreiber, 
soweit dieselben nicht 
zu den unter III 
Die Magazin-Ober- bei den 6 bis 10 und II B 2 
aufseher, Werften, aufgeführten 
Die Magazinauf- Kategorien gehören. 
seher, 
Die Magazinhülfs- 
aufseher, 
34