Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1891. (25)

VI.  I.
2.

—  22  —

das  Gesetz,  betreffend  die  Küstenfrachtfahrt,  vom  22.  Mai  1881,
das  Gesetz  zur  Ausführung  der  internationalen  Konvention  vom
6.  Mai  1882,  betreffend  die  polizeiliche  Regelung  der  Fischerei  in
der  Nordsee  außerhalb  der  Küstengewässer,  vom  30.  April  1884;
die  Gesetze  über  das  Maaß=  und  Gewichtswesen,

die  Gesetze  über  das  Münzwesen  und  die  Reichskassenscheine;

VII.  die  Gesetze  über  den  Schutz  von  Werken  der  Literatur  und  Kunst,  von
Photographien,  von  Erfindungen,  von  Mustern  und  Modellen  und  von
Marken;

VIII.  1.

2.

3.

10.

11.

das  Gerichtsverfassungsgesetz  nebst  dem  Einführungsgesetz,  vom
27.  Januar  1877,

die  Zivilprozeßordnung  nebst  dem  Einführungsgesetz,  vom  30.  
Januar  1877,

die  Strafprozeßordnung  nebst  dem  Einführungsgesetz,  vom  1.  
Februar  1877,

die  Konkursordnung  nebst  dem  Einführungsgesetz,  vom  10.  
Februar  1877,

das  Gesetz,  betreffend  die  Anfechtung  von  Rechtshandlungen  eines

Schuldners  außerhalb  des  Konkursverfahrens,  vom  21.  Juli  1879,

das  Gerichtskostengesetz  vom  18.  Juni  1878  und  die  Gebührenordnung
  für  Gerichtsvollzieher  vom  24.  Juni  1878,

die  Gebührenordnung  für  Zeugen  und  Sachverständige  vom

30.  Juni  1878,
die  Rechtsanwaltsordnung  vom  1.  Juli  1878  und  die  Gebührenordnung
  für  Rechtsanwälte  vom  7.  Juli  1879,

.  das  Gesetz,  betreffend  die  Beschlagnahme  des  Arbeits-oder  Dienstlohnes,

  vom  21.  Juni  1869,

das  Gesetz,  betreffend  die  Gewährung  der  Rechtshülfe,  vom  21.  Juni
1869,

das  Geset,  betreffend  die  Beglaubigung  öffentlicher  Urkunden,  vom
1.  Mai  1878;

IX.  das  Einführungsgesetz  zum  Strafgesetzbuch  für  den  Norddeutschen  Bund
vom  31.  Mai  1870  und  das  Strafgesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich
in  der  durch  die  Bekanntmachung  vom  26.  Februar  1876  festgestellten

Fassung;

X.  I.

die  Allgemeine  deutsche  Wechselordnung,  die  Nürnberger  Wechselnovellen

  und  das  Allgemeine  deutsche  Handelsgesetzbuch  nebst  dem

Einführungsgesetz  vom  5.  Juni  1869,