Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1892. (26)

 
  

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Nummer
des  zur  Zeit  des
Vertrags=    Mark
abschlusses  giltigen  Benennung  der  Gegenstände.
allgemeinen  per  100  kg.
deutschen
Zolltarifs.

 

24.  aus b)  Gemälde  und  Zeichnungen,  auch  eingebunden;  Statuen  von
Marmor  und  anderen  Steinarten;  Statuen  von  Metall,

mindestens  in  natürlicher  Größe  . . . . . . . . . . . . . . . . . .  frei

25.aus e) 1.  Wein  und  Most,  in  Fässern  eingehnd . . . . . . . . . . . . . . . .  20
Rother  Wein  und  Most  zu  rothem  Wein,  zum  Verschneiden

unter  Kontrole . . . . . . . . . . . . . .   . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                      10

Wein  zur  Cognacbereitung  unter  Kontrole  . . . . . . . . . . . . .                        10

f)  Butter,  auch  künstliche  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          16
aus  g) 1.   Fleisch,  ausgeschlachtetes,  frisches,  mit  Ausnahme  von

Schweinefleisch  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                       15

Schweinefleisch,  ausgeschlachtetes,  frisches,  und  Fleisch,  zubereitetes,
  mit  Ausnahme  von  Speck,  frisch  oder  zubereitet                  17

2.y)  Fische,  mit  Essig,  Oel  oder  Gewürzen  zubereitet,  in  Fässern
eingehend  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                        12
3.  Geflügel  aller  Art,  nicht  lebend  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                          12
Wild  aller  Art,  nicht  lebend . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                   20

h)  Früchte  (Südfrüchte):

aus  1.  frische  Apfelsinen,  Citronen,  Limonen,  Pomeranzen,
Granaten,  Datteln,  Mandeln . . . . . . . . . . . . . . . .                                                        4
aus  2.  getrocknete  Feigen,  Rosinen  und  Korinthen . . . . . . . . .                        8
aus  3.  getrocknete  Datteln,  Mandeln,  Pomeranzen,  Granaten                     10
aus  i)  Paprika . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                  4
o)  Käse  aller  Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                     20

p) 1.   Konfitüren,  Zuckerwerk,  Kuchenwerk  aller  Art;  mit  Zucker,
Essig,  Oel  oder  sonst,  namentlich  alle  in  Flaschen,  Büchsen
und  dergleichen  eingemachte,  eingedämpfte  oder  auch  eingesalzene
  Früchte,  Gewürze,  Gemüse  und  andere  Verzehrungsgegenstände
  (Pilze,  Trüffeln,  Geflügel,  Seethiere
und  dergleichen);  zubereiteter  Senf;  Kapern,  Pasteten,
Saucen  und  andere  ähnliche  Gegenstände  des  feineren
Tafelgenusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                 60