Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1901. (35)

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heiten  der  streitigen  Gerichtsbarkeit  ein  im  Inlande  belegener  Ort  als  Garnisonort
durch  Kaiserliche  Verordnung  bestimmt  werden.

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Kaiserlichen  Insiegel.

Gegeben  Neues  Palais,  den  28.  Mai  1901.

(L.  S.)  Wilhelm.

Graf  von  Bülow.

 

Heransgegeben  im  Reichsamte  des  Innera=Berlin,
  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.