Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Anlage  IV.

 

Gegenstände  der  Prüfung  zum  Maschinisten  I.  Klasse
und  der  Vorprüfung  zum  Schiffsingenieur.

A.  Sprachen.

1.  Deutsche  Sprache.

*  a)  Maschinist  I.  Klasse:  Beantwortung  einer  gegebenen  Frage  aus  dem  Gebiete  der
Berufstätigkeit  eines  Maschinisten  I.  Klasse.  Die  Arbeit  muß  sowohl  dem  Inhalt
  als  auch  dem  Ausdrucke  nach  genügen.

* b)  Vorprüfung  zum  Schiffsingenieur:  Deutscher  Aufsatz  über  ein  technisches  Thema,
welcher  dem  Inhalt,  Ausdruck  und  der  Rechtschreibung  nach  genügend  ist.

2.  Englische  Sprache.

a)  Maschinist  I.  Klasse:  Übersetzung  leichter  englischer  Lesestücke  technischen  Inhalts
ins  Deutsche.
Übersetzung  kurzer  Mitteilungen  geschäftlichen  Inhalts  ins  Englische.
*  b)  Vorprüfung  zum  Schiffsingenieur:  Übersetzung  leichter  englicher  Lesestücke
technischen  Inhalts  ins  Deutsche  und  kurzer  Mitteilungen  geschäftlichen  Inhalts
ins  Englische.  
Leichte  Unterhaltung  in  englischer  Sprache  über  technische  Fragen.

  B.  Mathematik.
*  1.  Arithmetik.

a)  Proportionslehre.  Einfache  Gleichungen  I.  und  II.  Grades  mit  einer  Unbekannten.
  Einfache  Gleichungen  I.  Grades  mit  zwei  Unbekannten.  Prozentund
  Zinsrechnung.

b)  Lehre  von  den  Potenzen,  Wurzeln  und  Logarithmen.  Binomisches  Ausziehen
von  Ouadratwurzeln.  Berechnung  von  Zahlenwerten  nach  einer  gegebenen
Formel.

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