4. Empfehlenswert ist es, solche Nähte, welche auf Biegung oder Zug beansprucht werden,
nicht zu schweißen und keine Schweißnaht herzustellen, wenn das geschweißte Stück nicht nach-
träglich ausgeglüht werden kann.
5. In besonderen Fällen kann bei geschweißten Längsnähten in Kesselmänteln verlangt
werden, daß Sicherheitslaschen angebracht werden.
6. Jedes geschweißte Stück ist, wenn irgend möglich, gut auszuglühen.
7. Bleche, die im Feuer bearbeitet worden sind, müssen nach vollendeter Formgebung,
soweit dies möglich ist, sachgemäß ausgeglüht werden. Dies gilt besonders für solche Bleche,
welche wiederholt einer stellenweisen Erhitzung ausgesetzt worden sind.
III. Berechnung der Blechdicken zylindrischer Dampfkesselwandungen mit
innerem Überdrucke.
1. Bezeichnet
s die Blechdicke in mmn,
D den groößten inneren Durchmesser des Kesselmantels in min,
p den größten Betriebsüberdruck in atm,
K die Zugfestigkeit des zu dem Mantel verwendeten Bleches,
x einen Zahlenwert,
z das Verhältnis der Mindestfestigkeit der Längsnaht zur Zugfestigkeit des vollen
Bleches,
dann ist 200 Kp
p x 200 K z (s-1)
s=D 200 K z +1 oder p D x ... 1.
Hierin sind zu wählen:
K= 33 kg/qmm bei Schweißeisen,
K= 36 〃〃 〃 Flußeisen von 34 bis 41 kg/qmm Zugfestigkeit,
K= 40 〃 〃 〃 〃 〃 40 〃 47 〃 〃 〃,
K= 44 〃 〃 〃 〃 〃 44 〃 51〃 〃 〃,
x= 4, 75 bei überlappten oder einseitig gelaschten, handgenieteten Nähten,
x = 4,5 bei überlappten oder einseitig gelaschten, maschinengenieteten Nähten und
bei geschweißten Nähten (unter Beachtung von Abschnitt II Ziffer 3 bis 6),
x= 4,35 bei zweireihigen, doppeltgelaschten, handgenieteten Nähten, deren eine
Lasche nur einreihig genietet ist,
x= 4,25 bei doppeltgelaschten, handgenieteten Nähten,
x= 4,1 bei zweireihigen, doppeltgelaschten, maschinengenieteten Nähten, deren eine
Lasche nur einreihig genietet ist,
x= 4 bei doppeltgelaschten, maschinengenieteten Nähten.