Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Hierin  ist  zu  wählen:
a  =  100  für  Rohre  mit  überlappter  Längsnaht

a  =  80  für  Rohre  mit  gelaschter  oder  geschweißter  bei  liegenden  Flammrohren,
Längsnaht

a  =  70  für  Rohre  mit  überlappter  Längsnaht

a  =  50  für  Rohre  mit  gelaschter  oder  geschweißter  bei  stehenden  Flammrohren.
Längsnaht
Als  wirksame  Versteifungen  gelten  neben  den  Stirnplatten  und  den  Rohrwänden  vorzugsweise
  folgende  Konstruktionen:

Fig.  1.  Fig.  2.  Fig.  3.

Fig.  4.  Fig.  5.

  

die  letztere  jedoch  nur  unter  der  Voraussetzung,  daß  die  Abkröpfung  nicht  weniger  als  etwa
50  mm  beträgt.

2.  Die  Länge  l  derjenigen  Rohrstrecken,  welche  von  Quersiedern  durchdrungen  werden,
kann  man  wie  folgt  annehmen:

Fig.  6.  Fig.  7.

 

 

 

 

 

  

 

 

bei  der  Rohrstrecke  a
l=l₁  +  0,5l₂,  sofern  l₁  die  größere  Strecke,
bei  der  Rohrstrecke  b
l=  l₁  +l₂,  sofern  l₁  größer  als  l₃,  anderenfalls  tritt  l₃  an  die  Stelle  von  l₁,
bei  der  Rohrstrecke  c
l=l₁  +l₂,
bei  der  Rohrstrecke  d
l=  l₂  +l₃  beziehungsweise  l=  l₃  +  l₄.
3.  Sind  mit  Rücksicht  auf  die  Größe,  die  Befestigungsweise,  den  Durchdringungsort  des
Querrohrs  usw.  Zweifel  vorhanden,  ob  es  in  ausreichendem  Maße  versteifend  einwirkt,  so  ist  es

rätlich,  für  l  die  volle  Länge  einzusetzen,  also  von  einer  rechnungsmäßigen  Berücksichtigung  der
versteifenden  Wirkung  der  Querrohre  abzusehen.