Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

— 445 — 
Reichs-Gesetzblatt. 
Nr 27. 
Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der 
Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft in Leipzig 1909. S. 445. — Bekannt- 
machung, betreffend Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und Schiffsoffizieren. S. 445. — 
Bekanntmachung, betreffend Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen. S. 446. 
  
  
  
  
(Nr. 3609.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- 
zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft 
inn Leipzig 1909. Vom 12. Mai 1909. 
Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- 
gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die 
in diesem Jahre in Leipzig stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft. 
Berlin, den 12. Mai 1909. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Bethmann Hollweg. 
  
  
(Nr. 3610.) Bekanntmachung, betreffend Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen und 
Schiffsoffizieren. Vom 21. Mai 1909. 
Auf Grund des § 4 der Seemannsordnung vom 2. Juni 1902 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 175) hat der Bundesrat beschlossen: 
Die Vorschriften über die Besetzung der Kauffahrteischiffe mit Kapitänen 
und Schiffsoffizieren vom 16. Juni 1903 (Reichs-Gesetzbl. S. 247) werden wie 
folgt geändert. 
I. Im § 4 ist der dritte Absatz zu streichen. 
Reichs-Gesetzbl. 1909. 
Ausgegeben zu Berlin den 26. Mai 1909. 
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