Volltext : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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Wellrohre  und  gerippte  Rohre  nach  Systemen:


Fig. 8    

1.  Bezeichnet
s  die  Blechdicke  in  mm,
d  den  kleinsten  inneren  Flammrohrdurchmesser  in  mm,
p den  größten  Betriebsüberdruck  in  atm,

dann  ist
  

2.  Die  Blechdicke  soll  nicht  geringer  als  7  mm  genommen  werden;  nur  bei  kleinen
Kesseln  (z.  B.  für  Feuerspritzen  oder  Kraftfahrzeuge)  sind  allenfalls  dünnere  Bleche  zulässig.

V.  Berechnung  der  Blechdicken  ebener  Wandungen.

Ebene  Platten.
1.  Bezeichnet
s  die  Blechdicke  in  mm,
p  den  größten  Betriebsüberdruck  in  atm,
a  den  Abstand  der  Stehbolzen  oder  Anker  innerhalb  einer  Reihe  voneinander  in  mm,
b  den  Abstand  der  Stehbolzen-  oder  Ankerreihen  voneinander  in  mm,
c  einen  Zahlenwert,

dann  ist          

Hierin  ist  zu  wählen:

c=0,017  bei  Platten,  in  welche  die  Stehbolzen  oder  Anker  eingeschraubt  und
vernietet  sind,  und  welche  von  den  Heizgasen  und  vom  Wasser  berührt  werden,

c=  0,016,  wenn  solche  Platten  nicht  von  den  Heizgasen  berührt  werden,

c=0,0155  bei  Platten,  in  welche  die  Stehbolzen  oder  Anker  eingeschraubt  und
außen  mit  Muttern  oder  gedrehten  Köpfen  versehen  sind,  und  welche  von  den
Heizgasen  und  vom  Wasser  berührt  werden,

c=  0,0135,  wenn  solche  Platten  nicht  von  den  Heizgasen  berührt  werden,

c=  0,014  bei  Platten,  welche  durch  Ankerröhren  versteift  sind.