Full text : Reichs-Gesetzblatt. 1909. (43)

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II.  Anzahl  der  Probestücke.

Von  dem  Material  einer  Lieferung  sind  in  der  Regel  von  sämtlichen  Blechen  Probestücke
zu  entnehmen.
Den  Blechen  sind  Stücke  zu  Zug-  und  zu  Biegeproben  in  Längs=  und  in  Querfaser
  zu  entnehmen.
III.  Bezeichnung  der  Bleche.
1.  Es  werden  unterschieden:

Feuerblech:

SI

Bördelblech:

SII

2.  Dementsprechend  ist  jedes  Blech  seitens  des  Walzwerkes  außer  mit  dem  Stempel  des
Werkes  mit  einem,  dem  Vordruck  unter  Ziffer  1  in  Form  und  Größe  gleichen  Qualitätsstempel
zu  bezeichnen.

3.  Die  Qualitätsstempel  können  ausnahmsweise  fehlen,  wenn  in  anderer  Weise  der
Nachweis  erbracht  wird,  daß  das  Material  geprüft  ist  und  den  Anforderungen  des  Abschnitts  A  IV
entsprochen  hat.

4.  Die  Teile  der  Kesselwandung,  die  im  ersten  Feuerzuge  liegen,  sind  aus  Feuerblech
zu  fertigen.  Zu  allen  anderen  Kesselteilen  kann  Bördelblech  verwendet  werden.

IV.  Anforderungen.

1.  Feuerblech  darf  keine  geringere  Zugfestigkeit  als  36  kg/qmm  in  der  Längsfaser  und
34  kg/qmm  in  der  Querfaser  bei  einer  geringsten  Dehnung von  20  Prozent  in  der  Längsfaser  und
15  Prozent  in  der  Querfaser  haben.

Bördelblech  darf  keine  geringere  Zugfestigkeit  als  35  kg/qmm  in  der  Längsfaser  und
33  kg/qmm  in  der  Querfaser  bei  einer  geringsten  Dehnung  von  15  Prozent  in  der  Längsfaser  und
12  Prozent  in  der  Querfaser  haben.

Die  Zugfestigkeit  darf  bei  keinem  Bleche  40  kg/qmm  überschreiten.

Anm.  Beleche  über  25  mm  Dicke  pflegen  weniger  Zugfestigkeit  zu  haben,  als  aus  demselben  Materiale
gefertigte  Bleche  unter  25  mm  Dicke,  und  zwar  rechnet  man,  daß  auf  je  2  mm  Vergrößerung  der  Blechdicke  die
Festigkeit  um  O,s  kg  abnimmt.  Demgemäß  wird  man  bei  Verwendung  von  Blechen  über  25  mm  Dicke  zu  erwägen
haben,  ob  Feuerblech  an  Stelle  von  Bördelblech  zu  wählen  ist.

2.  Bei  der  Biegeprobe  im  warmen  Zustande  müssen  sich  Probestreifen  von  Feuerund
  Bördelblech  in  beiden  Faserrichtungen  flach  zusammenbiegen  lassen,  ohne  zu  brechen
(vergleiche  erster  Teil,  Abschnitt  III.  Ziffer  14).