Full text : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1856. (5)

26  0  1872.

Lescheinigung  der  rtsbehörde.

Die  Richtigkeit  der  vorseitigen  Angaben  über  die  Haushaltsmitglieder  (Spalte  4—6),  sowie  daß
zur  Zeit  keine  der  in  der  Anmeldung  benannten  Personen  eine  besondere  Brauanlage  besitzt  oder  mit
Bier  handelt,  wird  bescheinigt.

TLangericisch,  den  20.  December  1872.

(Nempel)  Weber,
Onsschuze.

Vermerk  der  Steuerhebestelle.

Gültig  als  Anmeldungsschein  für  die  umseitig  genannten  Personen  auf  die  in  Spalte  7  bezeichnete
Zeitdauer.
Werder,  den  28.  December  1872.
Konigliches  Steuer-  Amt.
(Nempel)  (ame,)