Full text : Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Die  Bundestruppen  in  Frankfurt.  305

wurden  diese  Anträge  bekannt,  so  hallte  ein  Aufschrei  der  Entrüstung  durch
das  souveräne  Volk  von  Frankfurt:  die  Stadtwehr  und  die  prächtigen
Bonaparthüte  ihrer  Stabsoffiziere  waren  der  Stolz  der  Stadt,  nimmer
sollten  sie  einem  deutschen  Ausländer  gehorchen.  In  einer  bogenlangen
Erklärung  verwahrte  der  Senat  seine  Souveränität:  hier  handle  es  sich
nicht  um  militärische  Sicherheit,  sondern  um  „eine  primäre  politische  Maßregel“,
  und  was  des  Unsinns  mehr  war.

Nach  abermals  dritthalb  Monaten,  am  3.  April  wurde  endlich  abgestimmt,
  und  der  Antrag  des  Ausschusses  angenommen.  Frankfurt  verwahrte
sich  nochmals,  und  vergeblich  verlangte  General  Piret,  daß  ihm  die  Frankfurter
  Truppen,  dem  Bundesbeschlusse  gemäß,  nunmehr  untergeben  würden.
Bürgermeister  Stark  erwiderte  stolz:  das  Frankfurter  Bataillon  hätte  schon
einen  Sammelplatz  für  den  Fall  einer  Ruhestörung  angewiesen  erhalten
und  schicke  überdies  jeden  Sonntag  seine  Standeslisten  an  den  General;
das  sei  doch  wohl  genug,  unmöglich  könne  der  Bundestag  beabsichtigen,  „den
Rechten  hiesiger  Stadt  zu  nahe  zu  treten“.  )  Da  riß  dem  preußischen
Gesandten  die  Geduld.  Er  beantragte  und  setzte  durch,  daß  Frankfurt
aufgefordert  wurde,  bis  zur  nächsten  Sitzung  die  Vollziehung  des  Bundesbeschlusses
  anzuzeigen.  Der  Senat  aber  unterstand  sich,  am  1.  Mai  gegen
diesen  Befehl  „feierlich  zu  protestieren“,  was  sofort  als  bundesverfassungswidrig
  zurückgewiesen  wurde.  Noch  nicht  genug,  er  verlangte  sogar  die
Abberufung  der  Bundestruppen,  weil  Frankfurt  vollauf  imstande  sei,
die  Ordnung  selber  zu  wahren.  Eine  solche  Frechheit  erlaubte  sich  ein
Stadtstaat,  der  erst  vor  neunzehn  Jahren  durch  die  unbedachte  Großmut
  der  Mächte  seine  Souveränität  geschenkt  erhalten,  und  dabei  alle  dem
Bundessitze  obliegenden  Pflichten  ausdrücklich  übernommen  hatte.  Kein
Wunder  wahrhaftig,  daß  man  jetzt  nochmals  ernstlich  an  die  Verlegung
der  Bundesversammlung  dachte.  Aber  Nagler  widersprach.  Preußen  rettete
den  Frankfurtern  ihre  Bundesherrlichkeit;  denn  der  König  meinte:  ohne
den  Bundestag  würde  diese  Stadt  mit  ihrer  elenden  Regierung  ein  Herd
der  Revolution  und  namentlich  der  französischen  Umtriebe  werden.)

Nur  vierundzwanzig  Stunden  vergingen  seit  jener  prahlerischen  Erklärung
  des  Senats;  da  ward  sie  schon  durch  die  Tatsachen  Lügen  gestraft.
Am  Abend  des  2.  Mai  war  die  Mannschaft  der  Konstablerwache  schwer
betrunken  in  der  Wachstube;  einige  mit  den  Gefangenen  einverstandene
Kameraden  hatten  ihr  Apfelwein  in  Fülle  vorgesetzt.  Schwere  Rollwagen
rasselten  mit  betäubendem  Lärm  über  das  Pflaster  der  Zeil,  so  daß
die  Studenten  im  oberen  Stockwerk  das  Durchfeilen  der  Gitter  ungestört
beenden  konnten.  Da  drang  plötzlich  eine  tobende  Volksmasse  gegen  die

 

*7)  Pirets  Bericht  an  die  Bundesversammlung,  22.  April;  Stark  an  Piret  14.,
22.  April;  Piret  an  Stark,  19.  April  1834.

*“)  Naglers  Bericht,  4.  Juni  1834,  nebst  Randbemerkung  des  Königs.

v.  Treitschke,  Deutsche  Geschichte.  IV.  20