Full text: Deutsche Geschichte im 19. Jahrhundert. Vierter Teil. Bis zum Tode König Friedrich Wilhelms III. (27)

Beschlüsse über Zensur und Universitäten. 345 
mildes Urteil über einige Demagogen gefällt hatte.“) Manche andere 
Wünsche der reaktionären Heißsporne mußten unberücksichtigt bleiben; wie 
hätte man auch einen einhelligen Beschluß über die Beschränkung der 
Schwurgerichte oder ähnliche Vorschläge durchsetzen können. 
Auch die Mediatisierten, die in Süddeutschland, zumal in Baden und 
Württemberg, guten Grund zur Klage hatten, klopften vergeblich an die 
Türe der Konferenz. Sie verlangten in einer Eingabe (1. Febr. 1834) 
die ihnen früher versprochenen Kuriatstimmen am Bundestage, ferner 
eine authentische Interpretation des Art. 14 der Bundesakte, endlich ein 
selbständiges Tribunal, das ihnen die dort verheißenen Rechte sichern sollte. 
Preußen hatte diesen mediatisierten Herren immer jene Großmut, welche 
dem Starken ziemt, erwiesen. Der Kronprinz war ihr treuer Gönner. 
Er hielt für Ehrenpflicht aller früheren Reichsstände, „den als Opfer der 
Gewalt und Habsucht gefallenen ehemaligen Mitständen“ freundlich ent— 
gegenzukommen, und wünschte geradezu, daß einige Gebieteder Mediatisierten 
— nicht ihre neuen Entschädigungslande, wohl aber „die Länder, welche so- 
lange deutsche Geschichte reicht, von demselben Hause regiert wurden — als 
wahre Mediatfürstentümer oder -grafschaften nach unseren Landesgesetzen 
von ihren alten Landesherren als Lehensträgern unserer Krone, nicht als 
Untertanen“ beherrscht werden sollten. *) Ganz so weit, bis zur Bildung 
kleiner Staaten im Staate, wollte das nüchterne preußische Beamtentum 
freilich nicht gehen; immerhin gewährte die königliche Instruktion vom 
30. Mai 1820 dem hohen Reichsadel eine angesehene Stellung, die ihm 
billigerweise genügen konnte, und obgleich es auch in Preußen nicht an 
Beschwerden fehlte, so hegte er doch ein gutes Zutrauen zu der Gerech- 
tigkeit der Hohenzollern. 
Zehn der mediatisierten Fürsten und Grafen wendeten sich daher noch 
vor Eröffnung der Konferenz an König Friedrich Wilhelm und beschworen 
ihn, ihr in der Tat wohlberechtigtes Gesuch zu unterstützen. Der König 
war auch nicht abgeneigt und antwortete freundlich; doch eine feste Zusage 
konnte er nicht geben, weil die in der Bundesakte verheißenen Kuriat- 
stimmen den Mediatisierten nur durch einstimmigen Beschluß gewährtwerden 
durften. Mit Sicherheit ließ sich vorhersehen, daß der mediatisierte Reichs- 
adel, der sich auf den Landtagen stets so streng konservativ gehalten hatte, 
am Bundestage für die beiden Großmächte stimmen würde; ebendeshalb 
waren seine alten Feinde, die süddeutschen Mittelstaaten fest entschlossen, das 
Versprechen der Bundesakte nicht einzulösen.““) Zum Unglück führte über- 
  
*) Alvenslebens Bericht, 14. Febr. 1834. 
**) Separatvotum des Kronprinzen zu dem Berichte des Staatsministeriums über 
die Rechtsverhältnisse der Mediatisierten, Juli 1824. 
**#) Eingabeder Fürsten von Hohenlohe, Löwenstein, Leiningen u. Gen. an KFriedrich 
Wilhelm, Nov. 1833. Antwort, 13. Febr. 1834. Ancillon, Weisung an Alvensleben, 
13. Febr. 1834.
	        
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