Beschlüsse über Zensur und Universitäten. 345
mildes Urteil über einige Demagogen gefällt hatte.“) Manche andere
Wünsche der reaktionären Heißsporne mußten unberücksichtigt bleiben; wie
hätte man auch einen einhelligen Beschluß über die Beschränkung der
Schwurgerichte oder ähnliche Vorschläge durchsetzen können.
Auch die Mediatisierten, die in Süddeutschland, zumal in Baden und
Württemberg, guten Grund zur Klage hatten, klopften vergeblich an die
Türe der Konferenz. Sie verlangten in einer Eingabe (1. Febr. 1834)
die ihnen früher versprochenen Kuriatstimmen am Bundestage, ferner
eine authentische Interpretation des Art. 14 der Bundesakte, endlich ein
selbständiges Tribunal, das ihnen die dort verheißenen Rechte sichern sollte.
Preußen hatte diesen mediatisierten Herren immer jene Großmut, welche
dem Starken ziemt, erwiesen. Der Kronprinz war ihr treuer Gönner.
Er hielt für Ehrenpflicht aller früheren Reichsstände, „den als Opfer der
Gewalt und Habsucht gefallenen ehemaligen Mitständen“ freundlich ent—
gegenzukommen, und wünschte geradezu, daß einige Gebieteder Mediatisierten
— nicht ihre neuen Entschädigungslande, wohl aber „die Länder, welche so-
lange deutsche Geschichte reicht, von demselben Hause regiert wurden — als
wahre Mediatfürstentümer oder -grafschaften nach unseren Landesgesetzen
von ihren alten Landesherren als Lehensträgern unserer Krone, nicht als
Untertanen“ beherrscht werden sollten. *) Ganz so weit, bis zur Bildung
kleiner Staaten im Staate, wollte das nüchterne preußische Beamtentum
freilich nicht gehen; immerhin gewährte die königliche Instruktion vom
30. Mai 1820 dem hohen Reichsadel eine angesehene Stellung, die ihm
billigerweise genügen konnte, und obgleich es auch in Preußen nicht an
Beschwerden fehlte, so hegte er doch ein gutes Zutrauen zu der Gerech-
tigkeit der Hohenzollern.
Zehn der mediatisierten Fürsten und Grafen wendeten sich daher noch
vor Eröffnung der Konferenz an König Friedrich Wilhelm und beschworen
ihn, ihr in der Tat wohlberechtigtes Gesuch zu unterstützen. Der König
war auch nicht abgeneigt und antwortete freundlich; doch eine feste Zusage
konnte er nicht geben, weil die in der Bundesakte verheißenen Kuriat-
stimmen den Mediatisierten nur durch einstimmigen Beschluß gewährtwerden
durften. Mit Sicherheit ließ sich vorhersehen, daß der mediatisierte Reichs-
adel, der sich auf den Landtagen stets so streng konservativ gehalten hatte,
am Bundestage für die beiden Großmächte stimmen würde; ebendeshalb
waren seine alten Feinde, die süddeutschen Mittelstaaten fest entschlossen, das
Versprechen der Bundesakte nicht einzulösen.““) Zum Unglück führte über-
*) Alvenslebens Bericht, 14. Febr. 1834.
**) Separatvotum des Kronprinzen zu dem Berichte des Staatsministeriums über
die Rechtsverhältnisse der Mediatisierten, Juli 1824.
**#) Eingabeder Fürsten von Hohenlohe, Löwenstein, Leiningen u. Gen. an KFriedrich
Wilhelm, Nov. 1833. Antwort, 13. Febr. 1834. Ancillon, Weisung an Alvensleben,
13. Febr. 1834.