Full text : Württembergische Geschichtsquellen. Zehnter Band. (10)

lII.  Kap.  Der  Konvent.  $  9.  Stand.  Zahl.  Weihegrad.  Studium.  417

Der  in  Ellwangen  vor  1460  als  stiftsmässig  geltende  Ministertaladel
  gehört  somit  nach  seiner  weitaus  überwiegenden  Mehrheit  dem
(chiet  des  schwäbischen  Stammes  an  und  setzt  sieh  hauptsächlich
  aus  Ministerialen  des  Stifts  selbst  und  öttingischen  und

5  (besonders  seit  der  Zeit  der  württembergischen  Schirmvogtei)
würftembergischen  Dienstmannen  zusammen.  Die  fränkische
Ritterschaft  ist  (wenigstens  im  letzten  Jahrhundert  des  Klosters)
ziemlich  spärlich  vertreten.

Das  Ergebnis  der  vorliegenden  Untersuchung  für  die  zweite

10  llälfte  des  Mittelalters  steht  im  Einklang  mit  der  von  Simon  ))
seinachten  Beobachtung,  „dass  im  13.  Jahrhundert  die  Reiehs-  und
Stiftsininisterialen  allmählich  Zutritt  zu  den  (süddeutschen)  Bischotsstühlen
  erlangen,  dass  endlich  im  14,,  hauptsächlich  aber  erst  im
15.  Jahrhundert  aus  dem  Adel  überhaupt,  vornehmlich  aus  der

15  Reichsritterschaft  ein  Teil  der  Bischöfe,  besonders  in  den  schwäbisehen
  und  rheinfränkischen  Bistümern  hervorgeht,  nachdem  die
Zahl  der  freiherrlichen  Geschlechter  stark  reduziert  und  die  tiefe
Kluft  zwischen  dem  freiherrlichen  Adel  und  der  Ministerialität
überbrückt  worden  war“  »8o  entstanmten  schliesslich  in  Konstanz,

>)  Augsburg,  Biehstätt,  Würzburg,  Worms  und  Speyer  die  Bischöfe
zur  Hälfte  dem  niederen  Adel.  „Es  sind  die  Sprösslinge  jener
fränkischen  und  schwäbischen  ritterliechen
(eschleehter,  die  der  Landeshoheit  nicht  unterworfen  werden
konnten  und  frei  waren  wnter  Kaiser  und  Reich.*?)  Dass  das

25  Vordringen  des  Ministerialadels  innerhalb  der  Domkapitel  und  einer
analog  organisierten  Körperschaft,  wie  sie  der  Konvent  des  Klosters
Ellwangen  in  dieser  Periode  darstellt,  noch  stürker  war,  liegt  in
der  Natur  der  Sache.

Als  weitere  Folgerung  aus  dem  Vorausgehenden  soll  noch

30  eirens  hervorgehoben  werden,  dass  entgegen  dem  allgemeinen
Branche  in  Klöstern,  wo  die  Söhne  von  den  Eltern  dargebracht
wurden,  ?)  die  Ergänzung  des  Ellwanger  Konvents
dureh  Auswahl  von  seiten  der  Klosterinsassen
(Abt,  Dekan  und  Kapitel)  selbst  stattlfand.‘)  Diese  (eigentlich

1,  Simon,  Bischöfe  der  Mainzer  Kirchenprovinz  S.  98.
:,  Simon  a.  a.  0.8.97.  Über  die  rechtliche  und  soziale  Helung  des
Ministerialeustandes  in  und  seit  der  Staufenzeit  vel.  R.  Schröder,  Lehrbuch
der  deutschen  Rechtsgeschichte  4.  Aufl.  (1902)  S.  442  ff.
8)  Vırl,  Schäfer,  Kanonissenstifter  S.  136.
ıı  8.  4,34.  8,16.
Württ.  Geschichtsauellen  X.

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