Anhang. 147
Der Verein für das Deutschtum im Ausland —
Geschäftsstelle des Hauptvorstandes Berlin W. 62, Kurfürsten-
straße 105 — ist bereit, Deutsche bei der Erhaltung ihrer R.
und ehemalige Deutsche bei dem Wiedererwerb der RA. zu
unterstützen.
2. Uebersicht über das Recht des Auslands.
Im Rahmen des vorliegenden Werkes kann nicht eine Dar-
stellung des ausländischen Rechts gegeben werden, auf Grund
deren Ausländer oder Deutsche, die eine ausländische St A. er-
werben wollen, sich über Erwerb und Verlust solcher Rechte
unterrichten könnten. Vielmehr ist der Zweck dieser Uebersicht
der, dem Deutschen, vor allem dem deutschen Studenten, eine
Darstellung der wichtigsten Grundsätze zu geben, nach welchen
die verschiedenen Staaten der Welt ihr Bürgerrecht regeln.
Ich beschränke daher die Uebersicht, die der Zusammenstellung
der Regierungsvorlage zum RSt. — B. 72 bis 86 — entnommen
ist, auf die wichtigsten Grundsätze und auf folgende Staaten
Belgien
Dänemark
Deutschland
Frankreich
Großbritannien
Japan
Italien
Niederlande
Oesterreich
Rußland
Schweiz
Spanien
Ungarn
Vereinigte Staaten
von Nordamerika = V.
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