148 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juli 21.—25.)
21. Juli. (B a y e r i s c h e A b g e o r d n e t e n k a m m e r.) Behandlung
des Wassergesetzes.
Das Zentrum beantragt, das Wassergesetz am 23. auf die Tagesordnung
zu setzen, weil die Materie für das Land hochwichtig sei. Hierdurch
wird eine Nachsession notwendig. Abg. Dr. Hammerschmidt (lib.):
Wir könnten es nur dann für zweckmäßig erachten, die Beratung des
Gesetzentwurfes jetzt in unserer Kammer zu beginnen, wenn die bestimmte
Aussicht bestünde, daß die Beratung auch in der Reichsratskammer noch
in Angriff genommen und dadurch der Entwurf noch in dieser Session zum
Gesetz erhoben werden könnte. Andernfalls müßten wir die darauf verwendete
Zeit als verloren erachten, weil ein aus einer Neuwahl hervorgegangener
Landtag an unsere Arbeit nicht gebunden wäre, und es sich
wohl nicht nehmen lassen würde, die Arbeit im Ausschuß und im Plenum
wiederum von vorne zu beginnen. Wenn eine bestimmte Zusicherung gemacht
werden könnte, so wären meine politischen Freunde ebenfalls bereit,
in die Beratung einzutreten. Wie aber der Beschluß hierüber ausfallen
möge, so müssen wir die bestimmte Erwartung aussprechen, daß der Postetat
und der Eisenbahnetat wegen ihrer allgemeinen Bedeutung und auch
wegen der wichtigen Personalfragen, welche die beiden Etats enthalten,
im Vergleich zu anderen Etats nicht unverhältnismäßig beschleunigt werden
und dadurch zu kurz kämen. — Präsident Dr. v. O r t e r e r teilt mit, daß
die Regierung wie die Erste Kammer gegen eine Nachsession sei, aber ein
Beschluß der Abgeordnetenkammer, die Vorlage zu beraten, würde neue
Erwägungen veranlassen. Abg. v. Vollmar (Soz.) polemisiert scharf gegen
den Zentrumsantrag, wodurch der wichtige Eisenbahnetat geschädigt werde;
das Zentrum habe zehn Monate mit der Budgetberatung vergeudet und
wolle nun wenigstens ein Gesetz durchbringen, um den Schein dem Lande
gegenüber zu wahren. — Zentrum und Mehrheit der Liberalen genehmigen
den Zentrumsantrag.
23. Juli. Neue Ernennungen in der Kolonialverwaltung.
Der erste Referent beim Kaiserlichen Gouvernement von Kamerun,
Geh. Regierungsrat Ebermaier, der Kgl. preußische Regierungsrat Dr. von
der Groeben, der ständige Hilfsarbeiter in der Kolonialabteilung des Auswärtigen
Amtes, Legationsrat Dr. Schnee, und der Kaiserliche Konsul in
Kiew, Legationsrat Dr. v. Jacobs, werden zu Wirklichen Legationsräten
und vortragenden Räten in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes
ernannt. Die Presse sieht im allgemeinen darin die Ankündigung eines
Systemwechsels.
23./25. Juli. (B a y e r i s c h e A b g e o r d n e t e n k a m m e r.) Nachsession.
Wassergesetz.
Am 23. erklärt Minister des Innern Graf Feilitzsch, daß die
Regierung unter Aufrechterhaltung aller ihrer prinzipiellen Bedenken gegen
eine Nachsession, die in weiten Kreisen der Bevölkerung geteilt würden,
gleichwohl in Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Wassergesetzes
zur Erledigung desselben eine Nachsession in Aussicht stelle für
den Fall, daß die Abgeordnetenkammer bei ihrer Beratung des Gesetzentwurfes
zu einem positiven Ergebnis komme.
Hierauf wird das Wassergesetz in zwei Sitzungen in erster Lesung
durchberaten. Da am 24. das Haus nicht beschlußfähig ist, findet die Abstimmung
am 25. statt, das Gesetz wird mit mehrfacher Aenderung der
Regierungsvorlage mit 124 gegen 9 (sozialdemokratische) Stimmen angenommen.