Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1906. (47)

148     Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juli  21.—25.)

       21.  Juli.  (B a y e r i s c h e  A b g e o r d n e t e n k a m m e r.)  Behandlung
  des  Wassergesetzes.

        Das  Zentrum  beantragt,  das  Wassergesetz  am  23.  auf  die  Tagesordnung
  zu  setzen,  weil  die  Materie  für  das  Land  hochwichtig  sei.  Hierdurch
  wird  eine  Nachsession  notwendig.  Abg.  Dr.  Hammerschmidt  (lib.):
Wir  könnten  es  nur  dann  für  zweckmäßig  erachten,  die  Beratung  des
Gesetzentwurfes  jetzt  in  unserer  Kammer  zu  beginnen,  wenn  die  bestimmte
Aussicht  bestünde,  daß  die  Beratung  auch  in  der  Reichsratskammer  noch
in  Angriff  genommen  und  dadurch  der  Entwurf  noch  in  dieser  Session  zum
Gesetz  erhoben  werden  könnte.  Andernfalls  müßten  wir  die  darauf  verwendete
  Zeit  als  verloren  erachten,  weil  ein  aus  einer  Neuwahl  hervorgegangener
  Landtag  an  unsere  Arbeit  nicht  gebunden  wäre,  und  es  sich
wohl  nicht  nehmen  lassen  würde,  die  Arbeit  im  Ausschuß  und  im  Plenum
wiederum  von  vorne  zu  beginnen.  Wenn  eine  bestimmte  Zusicherung  gemacht
  werden  könnte,  so  wären  meine  politischen  Freunde  ebenfalls  bereit,
in  die  Beratung  einzutreten.  Wie  aber  der  Beschluß  hierüber  ausfallen
möge,  so  müssen  wir  die  bestimmte  Erwartung  aussprechen,  daß  der  Postetat
  und  der  Eisenbahnetat  wegen  ihrer  allgemeinen  Bedeutung  und  auch
wegen  der  wichtigen  Personalfragen,  welche  die  beiden  Etats  enthalten,
im  Vergleich  zu  anderen  Etats  nicht  unverhältnismäßig  beschleunigt  werden
und  dadurch  zu  kurz  kämen.  —  Präsident  Dr.  v.  O r t e r e r  teilt  mit,  daß
die  Regierung  wie  die  Erste  Kammer  gegen  eine  Nachsession  sei,  aber  ein
Beschluß  der  Abgeordnetenkammer,  die  Vorlage  zu  beraten,  würde  neue
Erwägungen  veranlassen.  Abg.  v.  Vollmar  (Soz.)  polemisiert  scharf  gegen
den  Zentrumsantrag,  wodurch  der  wichtige  Eisenbahnetat  geschädigt  werde;
das  Zentrum  habe  zehn  Monate  mit  der  Budgetberatung  vergeudet  und
wolle  nun  wenigstens  ein  Gesetz  durchbringen,  um  den  Schein  dem  Lande
gegenüber  zu  wahren.  —  Zentrum  und  Mehrheit  der  Liberalen  genehmigen
den  Zentrumsantrag.

       23.  Juli.  Neue  Ernennungen  in  der  Kolonialverwaltung.

       Der  erste  Referent  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Kamerun,
Geh.  Regierungsrat  Ebermaier,  der  Kgl.  preußische  Regierungsrat  Dr.  von
der  Groeben,  der  ständige  Hilfsarbeiter  in  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen
  Amtes,  Legationsrat  Dr.  Schnee,  und  der  Kaiserliche  Konsul  in
Kiew,  Legationsrat  Dr.  v.  Jacobs,  werden  zu  Wirklichen  Legationsräten
und  vortragenden  Räten  in  der  Kolonialabteilung  des  Auswärtigen  Amtes
ernannt.  Die  Presse  sieht  im  allgemeinen  darin  die  Ankündigung  eines
Systemwechsels.

        23./25.  Juli.  (B a y e r i s c h e  A b g e o r d n e t e n k a m m e r.)  Nachsession.
  Wassergesetz.

        Am  23.  erklärt  Minister  des  Innern  Graf  Feilitzsch,  daß  die
Regierung  unter  Aufrechterhaltung  aller  ihrer  prinzipiellen  Bedenken  gegen
eine  Nachsession,  die  in  weiten  Kreisen  der  Bevölkerung  geteilt  würden,
gleichwohl  in  Berücksichtigung  der  wirtschaftlichen  Bedeutung  des  Wassergesetzes
  zur  Erledigung  desselben  eine  Nachsession  in  Aussicht  stelle  für
den  Fall,  daß  die  Abgeordnetenkammer  bei  ihrer  Beratung  des  Gesetzentwurfes
  zu  einem  positiven  Ergebnis  komme.

         Hierauf  wird  das  Wassergesetz  in  zwei  Sitzungen  in  erster  Lesung
durchberaten.  Da  am  24.  das  Haus  nicht  beschlußfähig  ist,  findet  die  Abstimmung
  am  25.  statt,  das  Gesetz  wird  mit  mehrfacher  Aenderung  der

Regierungsvorlage  mit  124  gegen  9  (sozialdemokratische)  Stimmen  angenommen.