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kommen einen Eid schwoͤren, daß, wie das Kammergut jetzt
zusammengebracht sey, so sollte es ungetheilt und ungeschwaͤcht
auf ewighin beisammen bleiben.
Praͤlaten und Ritter haben bloß dazu gerathen, sie aber,
die Deputirten der Städte und Aemter, gleichsam als Garants
geschworen, daß Herzog Eberhards weise Absichten erfüllt
werden sollren.
Unstreitig stand auch bei ihnen die Gewißheit der Erfüllung.
Wenn nur sie nie sich trennen ließen, und nur sie
stets dem aͤltesten Herrn des Hauses Wirtemberg treu blieben,
und so die Städee und Aemter alle, von denen sie da waren,
unter einer Regierung vereinigt sich hielten, so schienen gewiß
auch gesammte Prälaten und Ritter, so verschieden übrigens
die Verhältnisse einzelner zu Wirtemberg seyn mochten,
einem Strome folgen zu müssen, der so sicher nur nach einem
Ziele hinzog.
Natürlich waren auch, von jetzt an, die häufgerenu,
sammenkünfte dieser Deputirten der Städte und Aemter unvermeidlich,
und je schneller nach einander die Fälle sich zutrugen,
daß die neugelegte Grundvesie des wirtembergischen
Fürstenhauses erschüttert zu werden schien, je leichter entstand
eine Fertigkeit des Zusammenkommens, und eine Sympathie,
die für die Halrbarkeit des Korps selbst weit wichtiger war,
als alle kunstvollen Organisationen desselben hätten seyn können.
Wer nun bei Hofe oder wer von den Großen des Landes
das Patriotenwerk trieb, der bezog sich auf diesen Konvent
oder Deputirtenkorps, sobald die Staatswirthschaft zerfiel.
In der That gewann auch dieses Korps durch jeden
neuen Vertrag, der, seit jenem ersten großen Konvent, zwischen
dem regierenden Eberhard dem älteren und seinem Vetter
Eberhard dem jüngeren geschlossen worden, denn fast jedesmal