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daß der Erwerb eines Rentengutes durch Vermittelung der Generalkommission
große Vorzüge hat.
Auch die private Tätigkeit hat sich in erheblichem Maße der
Schaffung neuer Stellen zugewendet. Waren es bis zum Erlaß
der Rentengutsgesetze einzelne Unternehmer, die größere Güter erwarben,
um sie in kleinere Besitzungen zu zerlegen und weiter zu
veräußern, so sind seitdem auch Gesellschaften entstanden, die sich
diesem Unternehmen gewidmet haben. Es kommen hier zunächst
in Betracht die beiden Aktien-Gesellschaften „Die Landbank“ und
die „Deutsche Anfiedlungsbank“, beide mit dem Sitze in Berlin.
Gegenstand beider ist der Erwerb und die Veräußerung von Liegenschaften,
der landwirtschaftliche Betrieb auf diesen Liegenschaften,
oder deren Verpachtung und die Bildung neuer Stellen in Form
von freien oder Rentengütern aus eigenen oder nicht eigenen
Liegenschafsten. Sie versahren dabei in ähnlicher Weise wie die
Ansiedelungskommission und auch die Generalkommissionen. Zum
Teil wollen sie mit der Gencralkommission Hand in Hand arbeiten,
ihr einen Teil der Arbeiten, insbesondere die Bildung und Bebauung
der neuen Stellen, deren Abgrenzung und Aufmessung, die
Beschafsung der Käuser usw. abnehmen, dafür aber durch ihre Vermittlung
eine Ablösung der vereinbarten Kaufrenten durch die
Reutenbank und daher eine Ausnutzung des Staatskredits erzielen.
Denn, was wohl zu beachten ist, Rentengüter in dem jetzt
meist damit verbundenen Sinne, daß der Kauspreis in ciner an
die staatliche Rentenbank zu entrichtenden Tilgungsrente besteht,
können einzig und allein durch die Generalkom
mission begründet werden. Die Ansiedelungsgesellschaften
verkausen aber auch und zwar vorzugsweise ihre Stellen
gegen Kapital und lassen einen Teil des Kauspreises als
Hypotheken stehen. Beide Gesellschaften sind daher mehr Güterhandels-Gesellschaften,
die das Gemeinsame hoben, daß es ihnen
um Gelderwerb zu tun ist.
Welche Anforderungen die Gesellschaften an das Vermögen der
Käuser stellen, ist nicht bekannt, doch ergibt sich der leitende Grundsatz
jedensalls daraus, daß sie keine Gesahr lausen wollen.
Die Erkenntnis, daß eine kapitalistische Tendenz mit dem
Wesen und den Ansorderungen der inneren Kolonisation überhaupt
nicht oder doch nur sehr schwer verträglich ist, hat dazu geführt,
daß sowohl in Pommern wie neuerdings in Ostpreußen und
in Hannover besonderegemeinnützige Gesellschaften begründet worden
sind, nämlich die Pommersche Anssdelungsorsellschast in Stettin, die
Ostpreußische Londgesellschaft in Königsberg und die Hannoversche
gemeinnühige Ansiedlungsgesellschaft in Hannover. An den beiden
ersteren Gesellschasten hat sich der Staat mit nicht unerheblichen
Geldmitteln beteiligt, bei der in Stettin, die eine eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Hastpflicht ist, dadurch, daß er
eine Anzahl Geschäftsanteile erworben hat, bei der in Königs-