Full text : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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daß  der  Erwerb  eines  Rentengutes  durch  Vermittelung  der  Generalkommission
  große  Vorzüge  hat.

Auch  die  private  Tätigkeit  hat  sich  in  erheblichem  Maße  der
Schaffung  neuer  Stellen  zugewendet.  Waren  es  bis  zum  Erlaß
der  Rentengutsgesetze  einzelne  Unternehmer,  die  größere  Güter  erwarben,
  um  sie  in  kleinere  Besitzungen  zu  zerlegen  und  weiter  zu
veräußern,  so  sind  seitdem  auch  Gesellschaften  entstanden,  die  sich
diesem  Unternehmen  gewidmet  haben.  Es  kommen  hier  zunächst
in  Betracht  die  beiden  Aktien-Gesellschaften  „Die  Landbank“  und
die  „Deutsche  Anfiedlungsbank“,  beide  mit  dem  Sitze  in  Berlin.
Gegenstand  beider  ist  der  Erwerb  und  die  Veräußerung  von  Liegenschaften,
  der  landwirtschaftliche  Betrieb  auf  diesen  Liegenschaften,
oder  deren  Verpachtung  und  die  Bildung  neuer  Stellen  in  Form
von  freien  oder  Rentengütern  aus  eigenen  oder  nicht  eigenen
Liegenschafsten.  Sie  versahren  dabei  in  ähnlicher  Weise  wie  die
Ansiedelungskommission  und  auch  die  Generalkommissionen.  Zum
Teil  wollen  sie  mit  der  Gencralkommission  Hand  in  Hand  arbeiten,
ihr  einen  Teil  der  Arbeiten,  insbesondere  die  Bildung  und  Bebauung
  der  neuen  Stellen,  deren  Abgrenzung  und  Aufmessung,  die
Beschafsung  der  Käuser  usw.  abnehmen,  dafür  aber  durch  ihre  Vermittlung
  eine  Ablösung  der  vereinbarten  Kaufrenten  durch  die
Reutenbank  und  daher  eine  Ausnutzung  des  Staatskredits  erzielen.
  Denn,  was  wohl  zu  beachten  ist,  Rentengüter  in  dem  jetzt
meist  damit  verbundenen  Sinne,  daß  der  Kauspreis  in  ciner  an
die  staatliche  Rentenbank  zu  entrichtenden  Tilgungsrente  besteht,
können  einzig  und  allein  durch  die  Generalkom
mission  begründet  werden.  Die  Ansiedelungsgesellschaften
  verkausen  aber  auch  und  zwar  vorzugsweise  ihre  Stellen
gegen  Kapital  und  lassen  einen  Teil  des  Kauspreises  als
Hypotheken  stehen.  Beide  Gesellschaften  sind  daher  mehr  Güterhandels-Gesellschaften,
  die  das  Gemeinsame  hoben,  daß  es  ihnen
um  Gelderwerb  zu  tun  ist.

Welche  Anforderungen  die  Gesellschaften  an  das  Vermögen  der
Käuser  stellen,  ist  nicht  bekannt,  doch  ergibt  sich  der  leitende  Grundsatz
  jedensalls  daraus,  daß  sie  keine  Gesahr  lausen  wollen.

Die  Erkenntnis,  daß  eine  kapitalistische  Tendenz  mit  dem
Wesen  und  den  Ansorderungen  der  inneren  Kolonisation  überhaupt
  nicht  oder  doch  nur  sehr  schwer  verträglich  ist,  hat  dazu  geführt,
  daß  sowohl  in  Pommern  wie  neuerdings  in  Ostpreußen  und
in  Hannover  besonderegemeinnützige  Gesellschaften  begründet  worden
sind,  nämlich  die  Pommersche  Anssdelungsorsellschast  in  Stettin,  die

Ostpreußische  Londgesellschaft  in  Königsberg  und  die  Hannoversche
gemeinnühige  Ansiedlungsgesellschaft  in  Hannover.  An  den  beiden
ersteren  Gesellschasten  hat  sich  der  Staat  mit  nicht  unerheblichen
Geldmitteln  beteiligt,  bei  der  in  Stettin,  die  eine  eingetragene
Genossenschaft  mit  beschränkter  Hastpflicht  ist,  dadurch,  daß  er
eine  Anzahl  Geschäftsanteile  erworben  hat,  bei  der  in  Königs-