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eignete Stellen verbreitet, vielfach werden theoretische und praktische
Belehrungen über Säuglingspflege den Müttern erteilt und
andere den Verhältnifsen angepaßte Maßregeln ergriffen. In der
Fürforge für Lungenkranke wird es den Pflegerinnen
zur Pflicht gemacht, jeden Fall der Erkrankung eines Verficherten
der in Frage kommenden Versicherungsanstalt anzuzeigen, damit
das Heilverfahren angewendet werden kann.
Zu der Einrichtung einer jeden, auch der
kleinsten Station gehörtein Krchrtenpfisgeschran oder
wenigstens ein Sanitätskasten. Erfte Einrichtung der
Art eine Stiftung des Landmannes Jacobsen in Norderbrarup-Angeln,
zum Andenken an seine Tochter „Margaretenspende“ genannt.
Er beftimmte in diefer Stiftung, daß jeder Gemeinde
seiner Heimat alle zur Krankenpflege nötigen und nützlichen
Gegenstände kostenlos zur Verfügung geftellt werden, schaffte alle
Gegenstände an, stellte sie in einem zu diesem Zwecke verfertigten
Schrank auf und bestimmte den Inhalt zum leihweisen Gebrauch
für jedermann in seiner Gemeinde. Die Stiftung wurde in
kunzem in fast allen Kirchengemeinden Angelns verbreitet. Alle
Koften trägt der Spender. Die Gemeinden verpflichten sich nur,
die Spende zu unterhalten und das schadhaft Gewordene zu ergänzen.
Die Gegenstände der Spende sind nach und nach immer
zahlreicher geworden. Die Verwaltung der Spende liegt gewöhn
lich in der Hand der Kirchenvorstände, die Spende selbft ist meift
im Pastoratshause aufgestellt.
Bis zum Jahre 1004 hat der Stifter 258 Margaretenspenden seit
der Begründung dieser Stiftung zusammengestellt. Vereine und
Krankenpflegeeinrichtungen außerhalb Angelns wenden sich wegen Anschaffung
einer solchen „Margaretenspende“ an den Stifter, die erstmalige
Ansgabe beträgt etwa 200 Mark, jährliche Unterhaltung etwa
15 Mark. Im Jahre 1898 hat sich in Württemberg unter dem Protektorat
d#er Königin ein Verein gebildet zur allgemeinen Einführung
von Arankenpflegemagazinen. sogenannte Charlottenspende’, in jeder
Landgemeinde. In Württemberg waren ine Pochre 1907 250
solcher Gharldttenspenen in Landgemeinden, und enwa 50 000 Mark
wurden für ihre Anschaffung verwendet. Wie die Margaretenspende
in Norddeutschland, so ist die Charlottenspende in Süddeutschlan auch
außerhalb der Heimat der Süterr berbreite.. In Sachsen-Weimar
ie wi Königreich Sachsen besteht — Sird. I **p
Krankenpflegecapparate auf dem Lande (Preis in 2 Größen
200 und 300 Mart), begründet vom Landes-Samariterverband für das
Königreich Sachsen in Leipzig. — Pflegekasten der „Irauenhilfe'
mit 40 der notwendigsten Apparate, 33 Mark für zue Zweigvereine
der „Frauenhilfe. — Verbandkasten für die erste
Hilfe in 3 Größen zu 40. 20 und 12 Mark vom Samaritervercin.
Leipzig. Der Wanderkorb für Wöchnerinnen, eingerichtet
nach Angaben des Medizinalrates Dr. Deneke in Stralsund, Mark.