Contents : Wegweiser für Ländliche Wohlfahrts- und Heimatpflege.

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eignete  Stellen  verbreitet,  vielfach  werden  theoretische  und  praktische
  Belehrungen  über  Säuglingspflege  den  Müttern  erteilt  und
andere  den  Verhältnifsen  angepaßte  Maßregeln  ergriffen.  In  der
Fürforge  für  Lungenkranke  wird  es  den  Pflegerinnen
zur  Pflicht  gemacht,  jeden  Fall  der  Erkrankung  eines  Verficherten
der  in  Frage  kommenden  Versicherungsanstalt  anzuzeigen,  damit
das  Heilverfahren  angewendet  werden  kann.

Zu  der  Einrichtung  einer  jeden,  auch  der
kleinsten  Station  gehörtein  Krchrtenpfisgeschran  oder
wenigstens  ein  Sanitätskasten.  Erfte  Einrichtung  der
Art  eine  Stiftung  des  Landmannes  Jacobsen  in  Norderbrarup-Angeln,
  zum  Andenken  an  seine  Tochter  „Margaretenspende“  genannt.
  Er  beftimmte  in  diefer  Stiftung,  daß  jeder  Gemeinde
seiner  Heimat  alle  zur  Krankenpflege  nötigen  und  nützlichen
Gegenstände  kostenlos  zur  Verfügung  geftellt  werden,  schaffte  alle
Gegenstände  an,  stellte  sie  in  einem  zu  diesem  Zwecke  verfertigten
Schrank  auf  und  bestimmte  den  Inhalt  zum  leihweisen  Gebrauch
für  jedermann  in  seiner  Gemeinde.  Die  Stiftung  wurde  in
kunzem  in  fast  allen  Kirchengemeinden  Angelns  verbreitet.  Alle
Koften  trägt  der  Spender.  Die  Gemeinden  verpflichten  sich  nur,
die  Spende  zu  unterhalten  und  das  schadhaft  Gewordene  zu  ergänzen.
  Die  Gegenstände  der  Spende  sind  nach  und  nach  immer
zahlreicher  geworden.  Die  Verwaltung  der  Spende  liegt  gewöhn
lich  in  der  Hand  der  Kirchenvorstände,  die  Spende  selbft  ist  meift
im  Pastoratshause  aufgestellt.

Bis  zum  Jahre  1004  hat  der  Stifter  258  Margaretenspenden  seit
der  Begründung  dieser  Stiftung  zusammengestellt.  Vereine  und
Krankenpflegeeinrichtungen  außerhalb  Angelns  wenden  sich  wegen  Anschaffung
  einer  solchen  „Margaretenspende“  an  den  Stifter,  die  erstmalige
  Ansgabe  beträgt  etwa  200  Mark,  jährliche  Unterhaltung  etwa
15  Mark.  Im  Jahre  1898  hat  sich  in  Württemberg  unter  dem  Protektorat
  d#er  Königin  ein  Verein  gebildet  zur  allgemeinen  Einführung
von  Arankenpflegemagazinen.  sogenannte  Charlottenspende’,  in  jeder
Landgemeinde.  In  Württemberg  waren  ine  Pochre  1907  250
solcher  Gharldttenspenen  in  Landgemeinden,  und  enwa  50  000  Mark
wurden  für  ihre  Anschaffung  verwendet.  Wie  die  Margaretenspende
in  Norddeutschland,  so  ist  die  Charlottenspende  in  Süddeutschlan  auch
außerhalb  der  Heimat  der  Süterr  berbreite..  In  Sachsen-Weimar

ie  wi  Königreich  Sachsen  besteht  —  Sird.  I  **p
Krankenpflegecapparate  auf  dem  Lande  (Preis  in  2  Größen
200  und  300  Mart),  begründet  vom  Landes-Samariterverband  für  das

Königreich  Sachsen  in  Leipzig.  —  Pflegekasten  der  „Irauenhilfe'
  mit  40  der  notwendigsten  Apparate,  33  Mark  für  zue  Zweigvereine
  der  „Frauenhilfe.  —  Verbandkasten  für  die  erste

Hilfe  in  3  Größen  zu  40.  20  und  12  Mark  vom  Samaritervercin.
Leipzig.  Der  Wanderkorb  für  Wöchnerinnen,  eingerichtet
nach  Angaben  des  Medizinalrates  Dr.  Deneke  in  Stralsund,  Mark.