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Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

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fullscreen: Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)

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Multivolume work

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
Author:
Fleischmann, Max
Document type:
Multivolume work
Collection:
German Empire
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund

Volume

Persistent identifier:
fleischmann_woerterbuch_001
Title:
Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F.
Author:
Fleischmann, Max
Buchgattung:
Nachschlagewerk
Volume count:
1
Place of publication:
Tübingen
Publishing house:
J. C. B. Mohr
Document type:
Volume
Collection:
German Empire
Year of publication.:
1911
Edition title:
Zweite, völlig neu gearbeitete und erweiterte, Auflage.
Scope:
883 Seiten
DDC Group:
Recht
Copyright:
Ewiger Bund
Language:
German

Homepage

Title:
Register B.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Homepage

Chapter

Title:
Bauwesen.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
I. Reich und Preußen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. F. Münchgesang, vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Chapter

Title:
A. Bauverwaltung.
Document type:
Multivolume work
Structure type:
Chapter

Contents

Table of contents

  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts.
  • Wörterbuch des Deutschen Staats- und Verwaltungsrechts. Erster Band. A bis F. (1)
  • Title page
  • Imprint
  • Einführung
  • Inhaltsverzeichnis
  • Homepage
  • Register A.
  • Register B.
  • Baden (Großherzogtum).
  • Badewesen. siehe Krankheiten, Quellenschutz.
  • Bahneinheit, Bahnpfandrecht. siehe Eisenbahnwesen.
  • Banken. siehe Notenbanken, Hypothekenbanken, Reichsbank, Landwirtschaftliches Kreditwesen, auch Agrargesetzgebung.
  • Bauernbefreiung. siehe Agrargesetzgebung.
  • Bauwesen.
  • I. Reich und Preußen. Von Geh. Oberregierungsrat Dr. F. Münchgesang, vortragender Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Berlin.
  • A. Bauverwaltung.
  • B. Baugewerbe.
  • C. Baupolizei.
  • II. Bayern.
  • III. Sachsen.
  • IV. Württemberg. Von Oberamtmann Dr. Kümmerlen, Reutlingen.
  • V. Baden. Von Bürgermeister Professor Dr. E. Walz, Heidelberg.
  • VI. Hessen. Von Oberbürgermeister Dr. Glässing, Darmstadt.
  • VII. Elsaß-Lothringen. Von Landrichter Dr. Brück, Berlin.
  • VIII. Schutzgebiete. Von Geh. Oberregierungsrat J. Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichskolonialamt, Berlin.
  • Bayern.
  • Beamte. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat von Rheinbaben, vortragender Rat im Staatsministerium, Berlin.
  • Befähigungsnachweis. siehe Handwerk, Gewerbepolizei.
  • Befehl, militärischer. Von Wirkl. Geh. Kriegsrat Dr. Romen, vortragender Rat im Kriegsministerium, Berlin.
  • Begnadigung.
  • Begräbniswesen. siehe Bestattungswesen.
  • Behörden.
  • Beichtgeheimnis. Von Professor Dr. E. Sehling, Erlangen.
  • Beiräte. siehe Verwaltungsbeiräte.
  • Belagerungszustand (Kriegszustand, Standrecht). Von Professor Dr. Max Fleischmann, Halle a. S.
  • Bergwesen.
  • Berlin. Von Professor Dr. Conrad Bornhak, Berlin.
  • Bernsteinregal. Von Geh. und Oberbergrat Professor Dr. A. Arndt, Königsberg i. P.
  • Berufsgenossenschaft. siehe Unfallversicherung.
  • Berufs- und Betriebszählung. Von Unterstaatssekretär z. D. Professor Dr. Gg. von Mayr, München.
  • Beschälwesen (Körordnungen). Von Geh. Regierungsrat Professor Dr. Dammann, Direktor der Tierärztlichen Hochschule, Hanover, und Oekonomierat Dr. Steiger, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer, Hanover; Schutzgebiete: Geh. Oberregierungsrat Gerstmeyer, vortragender Rat im Reichkolonialamt.
  • Beschlagnahme. Von Professor Dr. W. Mittermaier, Gießen.
  • Beschlussverfahren. Von Professor Dr. Fritz Stier-Somlo, Bonn.
  • Beschwerde. Von demselben.
  • Besserungsanstalten. siehe Korrigendenwesen, Fürsorgeerziehung.
  • Bestätigung. Von Geh. Hofrat Professor Dr. Georg Meyer in Heidelberg; durchgesehen und ergänzt von Geh. Justizrat Professor Dr. Gerhard Anschütz, Berlin.
  • Bestattungswesen. Von Professor Dr. E. Sehling, Erlangen.
  • Bettel- und Wanderwesen. Von Stadtrat Dr. Münsterberg, Berlin.
  • Bewässerungen und Entwässerungen. Von Ministerialdirektor a. D. Dr. Justus Hermes, Berlin und Geh. Oberregierungsrat Dr. Holtz, vortragender Rat am Landwirtschaftsministerium, Berlin.
  • Bezirk.
  • Bibliotheken. Von Professor Dr. Wolsstieg, Bibliotheksdirektor Berlin.
  • Biersteuer. Von Exz. Großh. bad. Finanzminister Rheinboldt, Karlsruhe i. B..
  • Billettsteuer. siehe Gemeindeabgaben, Luxussteuern.
  • Binnengewässer (Seen). Von Geh. Hofrat Professor Dr. Otto Mayer, Leipzig.
  • Binnenschiffahrt (Schiffahrtsabgaben). Von demselben.
  • Bistum und Bischoftum. Von Geh. Justizrat Professor Dr. Paul Hinschius, Berlin; bearbeitet von Geh. Justizrat Professor D. Dr. Kahl, Berlin.
  • Blindenwesen. Von Geh. Medizinalrat Professor Dr. Rapmund, Winden i. W..
  • Blockade (in Friedenszeiten und im Kriege). Von Geh. Rat Professor Dr. von Ullmann, München.
  • Bodensee. vgl. Binnengewässer §4.
  • Börse. Von Wirkl. Geh. Oberregierungsrat Hemptenmacher, Berlin.
  • Börsensteuer. Von demselben.
  • Boykott. siehe Koalitionsrecht.
  • Brandversicherung. siehe Feuerversicherung.
  • Branntweinsteuer. Von Finanzpräsident. Dr. F. W. R. Zimmermann, Braunschweig.
  • Braunschweig (Herzogtum). Von Landsyndikus A. Rhamm, Braunschweig.
  • Brausteuer. siehe Biersteuer.
  • Bremen (freie Hansestadt). Von Richter Dr. J. Bollmann, Bremen.
  • Briefgeheimnis. Von Landrichter Dr. Scholz, Charlottenburg.
  • Buchdruck, Buchhandel. siehe Gewerbepolizei, Preßwesen.
  • Budget. siehe Staatshaushalt.
  • Bundesrat. Von Exz. Wirkl. Geh. Rat Professor Dr. Paul Laband, Straßburg i. E.
  • Bürgerrecht. siehe Gemeindeangehörige, Gemeindeorganisation.
  • Register C.
  • Register D.
  • Register E.
  • Register F.
  • Nachtrag

Full text

—— — — — — — — 
  
308 
Badewesen 
Krankheiten, Quellenschutz 
Vahneinheit, Vahnpfandrecht 
Eisenbahnwesen 
VBanken 
Notenbanken, Hypothekenbanken, Reichsbank, 
Landwirtschaftliches Kreditwesen, auch Agrarge- 
setzgebung 
  
  
Bauernbefreiung 
Angrargesetzgebung 
  
  
Bauwesen 
IB — Bau; Be — Baugewerbe; BO — Bauordnung; 
BP = Baupolizei; BB.— Bauverwaltung.)] 
I. Reich und preußen 
A. Bauverwaltung (S. 308); B. Baugewerbe (S. 310); 
C. Baupolizei (S. 318). 
A. Bauverwaltung 
#s 1. Begriff. # 2. Behördenorganisation. 
bildung der Baubeamten. 
3. Berufs- 
§ 1. Begriff. Die BV ist derjenige Zweig 
der Verw, dem die Herstellung und Unterhaltung 
der öffentlichen BWerke obliegt. Je nach dem öf- 
fentlichen Verbande, der nach Verfassung und 
Gesetz als BHerr zu gelten hat, unterscheidet man 
Reichs-, Staats= und Kommunal BV. Die letztere 
zerfällt in Preußen wieder in die Provinzial= (in 
Hessen-Nassau Bezirks-), Kreis= und Gemeinde- 
BVerwaltung. 
§ 2. Behördenorganisation. 
1. Im Reichsdienste sind BBeamte für den 
Hoch B bei der Post= und Telegraphenverwaltung 
(in der Bebteilung des Reichspostamtes und als 
Post BRäte der Oberpostdirektionen), ferner für 
  
  
die Hafenbauten und Hochbauten der Marinever- 
waltung (im Reichsmarineamt, bei den Werften 
und Hafen BKommissionen in Wilhelmshaven, 
Kiel und Danzig sowie bei den Intendanturen), 
für den Eisenbahn B bei den elsaß-lothringischen 
Reichsbahnen und für den KanalB bei dem dem 
Reichsamt des Innern unterstehenden Kanalamte 
in Kiel angestellt. Das Reichsamt des Innern be- 
schäftigt als etatsmäßige höhere BBeamte einen 
vortragenden Rat und einen ständigen Hilfsarbeiter. 
Für besondere BAusführungen werden die Hilfs- 
kräfte (Reg Beister) vorübergehend vom Reichs- 
postamt zum Reichsamt des Innern beurlaubt. 
Im Reichsschatzamt ist ein etatsmäßiger BBe- 
amter als vortragender Rat angestellt. 
2. In Preußen liegt der Schwervunkt für 
den staatlichen Zivil3 im Ministerium 
der öffentlichen Arbeiten. Der Ge- 
Bauwesen (I. Reich und Preußen. A. Bauverwaltung) 
— —. — — 
— — — —— 
Arbeiten in Preußen 1890—1900 (S. 92, 93) fol- 
gende Angelegenheiten: (1.) die Aufstellung und 
Ausführung des Etats der allgemeinen BV; (2.) 
die Personalangelegenheiten und die Ueberwa- 
chung der Geschäftsführung der Beamten der all- 
gemeinen BV; (3). die Ausbildung und Prüfung 
der Anwärter für den höheren Staatsdienst im 
BFach in Gemeinschaft mit den Eisenbahnab- 
teilungen; (4.) die Förderung der Ausbildung 
und weiteren Entwickelung des BFachs in tech- 
nischer, wissenschaftlicher und künstlerischer Hin- 
sicht; (5.) die Bearbeitung und Förderung der 
Herausgabe von statistischen und kartographischen 
Werken in Bezug auf das der BV unterstehende 
Verkehrswesen; (6.) die Feststellung der Entwürfe 
und Anschlägc zu den staatlichen Hochbauten sämt- 
licher Ressorts in dem durch den AE 31. 5. 80 
vorgeschriebenen Umfange, soweit nicht hinsicht- 
lich der Eisenbahnbauten, der Bauten an Pfar- 
reien, Küstereien, Volksschulen, der gewöhnlichen 
Hoch BSachen auf Domänen= und Forstgrund- 
stücken, der fiskalischen Bäder- und Gestütsverwal- 
tung und der Bauten der Bergverwaltung Aus- 
nahmen mit den betreffenden Ressorts vereinbart 
sind; (7.) die obere Leitung und Ueberwachung 
der Ausführung aller staatlichen Hochbauten, für 
welche die BPläue von der Abteilung festgestellt 
sind; (8.) die Fürsorge für die öffentlichen Flüsse, 
insbes. die bauliche Unterhaltung und Voerbesse- 
rung der schiffbaren Flüsse und sonstigen Gewässer; 
(9.) die Anlage und Unterhaltung staatlicher Schiff- 
fahrtskanäle; (10.) die Herstellung und Unterhal- 
tung der Schutzhäfen und der staatlichen Ver- 
kehrsbäfen an den Binnenwasserstraßen; (11.) die 
Unterhaltung und Verbesserung der Seeschiffahrts- 
verbindungen und Sechäfen, insbes. das See- 
zeichenwesen; (12.) die Seeschutzbauten einschließlich 
der Unterhaltung und Ausbildung der Vordünen 
(zum Teil auch der Binnendünen); (13.) die Unter- 
haltung der wegefiskalischen Wege, Brücken und 
Fähren und die staatliche Oberaufssicht über das 
gesamte Wegewesen, einschließlich der Wegepoli- 
zei: (14.) die BPi (15.) Enteignungssachen, so- 
weit deren Bearbeitung nicht durch die Eisen- 
bahnabteilungen oder in Gemeinschaft mit ihnen 
erfolgt; (16.) die Fluchtlinienfestsetzung in Berlin, 
Potsdam und Charlottenburg und deren nächster 
Umgebung (Allerh. Genehmigung, G v. 2. 7. 1875, 
§#10 Abf 2); (17.) die Verwaltung der Verkehrs- 
abgaben. Die unter Ziff. 18 aufgeführten, früher 
ebenfalls bei der III. Abt. bearbeiteten Kleinbahn- 
angelegenheiten sind auf die Eisenbahnabt. über- 
tragen worden. — Eine Mitwirkung der allge- 
meinen BV in ihrer Eigenschaft als allgemeines 
Ressort für sämtliche ihr nicht durch besondere 
Bestimmung entzogenen Hoch= und Ingenicur B- 
sachen erfolgt: (19.) in Schiffahrtsangelegenheiten 
und bei der Wahrnehmung der Strom= und Schiff- 
fahrtspolizei: (20.) bei der Abwendung und Be- 
kämpfung von Hochwasser= und Eisgefahren: (21.) 
in Deichangelegenheiten für den Bereich der schiff- 
baren Flüsse; (22.) bei Meliorationen: (23.) bei 
allgemeinen Entwässerungsangelegenheiten von 
Ortschaften: (24.) bei der Anlage und Beausfsich- 
tigung von Talsperren usw. — Außerdem ist der 
Abteilung die Mitwirkung bei der Prüfung der 
schäftskreis der Ministerialabteilung für das B 
Wesen — Abt. 1II — umfaßt nach dem Imme- 
diatbericht über die Verwaltung der öffentlichen 
Entwürfe und Kostenanschläge zu den wichtigeren 
Reichsbauten — sowohl auf dem Gebiete des 
Hoch B= wie des Ingenieur BFaches — in dem für
	        

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