Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zehnter Jahrgang. 1882. (10)

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8.  Strafbare  Handlungs(en).

Art  der  strafbaren  Handlung(en),  Der  nebenbezeichneten  strafbaren  Handlung(en)
zu  bezeichnen  nach  der  Urtheilsformel  bezw.  dem  Straf—  .-befehl,
  mit  Hinweis  auf  den  oder  die  entsprechenden  Para-  (zu  a),  b),c)  u.  s.  w.  je  besonders)
graphen  des  Reichs-Strafgesetzbuches,  bezw.  bei  Verbrechen  oder
Vergehen  gegen  andere  Reichsgesetze  auf  diese  Gesetze.  Im  Ort  it
Falle  der  Idealkonkurrenz  (§.  73  Str.-G.-B.)  ist  nur  die  Ort,  Zei
Handlung  gegen  das  zur  Anwendung  gebrachte  Strafgesetz  belegen  (wenn  nicht  genau  bekannt,
zu  zählen;  stehen  mehrere  strafbare  Handlungen  in  Frage,  so  ungefähre  Zeit)
sind  dieselben  einzeln  unter  einander  aususteen.  gleichartize  in  welchem  Kreise  u.  s.  w.?  in  welchem  Staate?
Handlungen  jedoch  nur  unter  einem  Buchstaben  mit  Angabe  «.-«  f
ihrer  Gesamintzahl.  —  Versuch  ist  als  solcher  zu  bezeichnen.  (vergl.  zu  Ziffer  3)  Tag,  Monat  Jahr

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.  Rechtskräftiges  Urtheil,  bezw.  Strafbefehl.
A.  Bezüglich  jeder  der  zu  Ziffer  8  B.  Erkannte  Strafe  (Gesammtstrafe.  —  Bei  a),  d)  und  #)  bezw.  durch  „Ja

·  zu  beantworten).
benannten  strafbaren  Handlungen  Zeitdauer  der  Strafe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

und  anzugeben  eb:  an  srl  Jahre')  Monate  Wochen  Tage
Frar  verurtheilt?  cherlahnen,  freigesprochen?  Zu  chtbaus  6  #  “  *  1

zu:  Ja  oder  Nein  Ja  oder  Nein  Ja  oder  Nein  *5  1

n  #  Gefängniß  ——  —

a)  —  Festua  *sieenm

b)  —————  —  —  Haft  —

e)  D„D„O0,  Ehrverlust.  4m-  4

d)  #  4•t  d)  Zulässigkeit  der  Polizeiaufsicht?

e)  —  e)  Geldstrafe:  Wie  viel  Mark?  H)  Verweis?

 

 

 

*)  Bei  lebenslänglicher  Freiheitsstrafe  sind  statt  der  Zahl  der  Jahre  die  Buchstaben  11  einzuschreiben.
10.  Vorbestrafungen  der  Verurtheilten  wegen  Verbrechen  und  Vergehen  gegen  Reichsgesetze  (.  1  der  Bestimmungen).  (Wenn

rückfällig  nach  §§.  244,  2505,  261,  264  des  Reichs-Strafgesetzbuches,  sov  sind  die  Nummern  der  betreffenden  Paragraphen  hier  so

viel  mal  zu  unterstreichen,  wie  Bestrafungen  stattgefunden  haben):

durch  wie  viele  Entscheidungen?

 

von  welcher  Dauer  die  letztverbüßte  Freiheitsstrafe:  ——  —  wann  war  die  Strafe  abgebüßt?—

Datum:  Name  des  ausfüllenden  Beamten: