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4. Zoll= und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses des
Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Geheime Regierungsrath Triest an Stelle
des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Geheimen Finanzraths Loewe der Königlich
preußischen Regierung zu Sigmaringen, dem Königlich württembergischen Steuer-Kollegium zu Stuttgart
und der Großherzoglich badischen Zoll-Direktion zu Karlsruhe als Reichsbevollmächtigter für Zölle und
Steuern mit dem Wohnsitz in Karlsruhe vom 1. Dezember d. J. ab beigeordnet worden.
5. Justiz-Wesen.
Das Verzeichniß derjenigen Behörden (Kassen), an welche nach der vom Bundesrath unter dem 23. April
1880 beschlossenen Anweisung ein Ersuchen um Einziehung von Gerichtskosten zu richten ist (Central-Blatt
für das Deutsche Reich von 1880 Nr. 39 S. 604 ff.), wird in Folge der Errichtung eines Amtsgerichts in
Fiddichow dahin ergänzt, daß auf Seite 618 hinter den das Amtsgericht in Feuchtwangen betreffenden
Angaben einzuschalten ist:
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Für den Bezirr, n dem Staat i n Betr. Kasse resp. Behörd
„ n dem Staate etr. Kasse resp. Behörde
des Amtsgerichts Landgericht Oberlandesgericht
Fiddichow Preußen Stettin Stettin Königl. Steueramt in Fiddichow.
6. Polizei-Wesen.
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.
S Name und Stand Alter und Heimath Behörde, welche die Datum
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deh Augent Grund der Bestrafung. Pesanmun Ausweisungs.
7 es Ausgewiesenen. eschlofsen hat. beschluffes.
1. 2. l 3. 4. . 6.
Auf Grund des 5. 362 des Strafgesetzbuchs:
1. Josef Weißhaupt, Ar-geboren am 19. März 1847 qualifizirtes Betteln, Königlich preußischer Po-[15. November
beiter, früher Seiler, zu Klein-Bocken, Böhmen, lizei-Präsident zu Berlin, d. J.
ortsangehörig zu Karlsthal,
Gemeinde Groß-Bocken
(das.),