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Lau- Waarenverzeichniß vinn ü s Tarasatz
fende für die Nummer Bemerkungen. (in Prozenten
. i . es
Nr Einfuhr Zoll ijs. des Bruttogewichts).
1. 2. 3. 4. 5.
843.—: farbig, gerändert 2ch 38 42 Hierunter fallen: Porzellan und porzellan- Kst.
artige Waaren, weiß mit perlmutter-413 Kö.
artigem Lüstre; mit Schrift, Wappen,
Monogrammen oder in ähnlicher einfacher
Weise verziert; farbig, gerändert, be-
druckt, bemalt, vergoldet oder versilbert;
ferner Porzellan und porzellanartige
Waaren in Verbindung mit anderen
Materialien, soweit sie dadurch nicht
unter Nr. 20 des Zolltarifs fallen.
39. Vieh.
844. Maulesel, Maulthiere, 39a Zu Nr. 844 bis 856. Vieh jeglicher Art —
Esel. ist nach Stückzahl nachzuweisen.
845. Pferde. 39938.„ —
846. Füllen, welche der Mutter 399093e393 –
folgen. Anmerk.
847. Kühe. 39ö9000000009099. ; —
848. Stiere. H—IID.A ..) —
849. Ochsen. 3999090909299222. —
850. Jungvieh im Alter bis 39 d Zu dem Jungpieh zählt alles Rindvieh im —
zu 2½ Jahren. Alter von 6 Wochen einschließlich bis zu
2½⅛½ Jahren, mit Ausnahme der weib-
lichen Rinder, welche augenscheinlich
tragend sind oder bereits gekalbt haben.
Die letzteren sind ohne Rücksicht auf ihr
Alter als Kühe nachzuweisen.
851. Kälber unter 6 Wochen. 39966565o5o5oSo..0 —
852. JSchweine. 3919252529240.1 —
853.Spanferkel unter 10 kg. —— —
854. Schapfvieh. —I J —
855. Lämmer. 39i Hierher gehört alles Schafvieh, welches an- —
dere als Milchzähne nicht besitzt.
856. Biegen. 39 k ......-................. —