Anhang
Nr. 29 des Central-Blatts für das Deutsche Reich.
Berlin, Freitag, den 6. Juli 1900.
Militär-Wesen.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß §. 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Bemerkungen.
1. Die mit * bezeichneten Gymnasien (A. a) und Progymnasien (B. a und C. a) an Orten, an
welchen sich keine der zur Ertheilung von Befähigungszeugnissen berechtigten Anstalten unter
A. b, B. b und c oder C. b (Real-Gymnasium, Real-Progymnasium, Realschule) mit
obligatorischem Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem
Unterricht im Griechischen befreiten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem
Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung
des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem + bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Uebersicht.
Oeffentliche Lehranstalten. Seite
Seite
Gymnasien (A. a) .......................... 418 Real-Progymnasien (C. b) ............................. 428
Real-Gymnasien (A. b) ............... 425 Realschulen (C. c) ........................................... 428
Ober-Realschulen (A. c) ............... 425 Höhere Bürgerschulen (C. d) ................... 432
Progymnasien (B. a) ................... 425 Oeffentliche Schullehrer-Seminare (C. c) .. 432
Real-Progymnasien (B. b) ............ 426 Andere öffentliche Lehranstalten (C. f) ... 434
Realschulen (B. c) .......................... 426 Privat-Lehranstallen ....................................... 435
Progymnasien (C. a) ..................... 427 Lehranstalten im Auslande ....................... 436
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