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Bezeichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
6. Lahrer Straßenbahn.
7. Nebenbahn Möckmühl-Dörzbach.
8. Lokalbahn Müllheim - Baden-
weiler.
9. Lokalbahn Rhein - Ettenheim-
münster.
10. Im Eigenthum und Betriebe der
Süddeutschen Eisenbahngesell-
schaft befindliche Nebenbahnen:
a) Bregthalbahn (Furtwangen-
üfingen),
b) Kaiserstuhlbahn (Riegel-Brei-
sach und Gottenheim),
c) Karlsruhe - Durmersheimer
Eisenbahn,
d) Karlsruhe-Spöcker Eisenbahn,
e)Mannheim-Weinheim-Heidel-
berg-Mannheimer Eisenbahn,
f) Lokalbahn Zell i. W.-Todtnau.
11. Nebenbahn Waldhof-Sandhofen.
Nebenbahnen:
a) Darmstädter Dampfstraßen=
bahnen,
b) Mainzer Vorortbahnen,
c) Mannheim - Weinheim Hei-
delberg - Mannheimer Eisen-
bahn (für die hesffische Strecke),
d) Reinheim-Reichelsheim,
e) Osthofen-Westhofen,
f) Sprendlingen-Fürfeld,
86) Worms-Offstein.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu l.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
40 Jahre.
40
40
40
40
40
Vorstand der Lahrer Straßen-=
bahngesellschaft zu Lahr.
Vorstand der Nebenbahn Möck-
mühl-Dörzbach zu Karls-
ruhe, Lammstr. 12.
Vorstand der Lokalbahn Müll-
heim-Badenweiler zu Frei-
burg i. Breisgau.
Vorstand der Lokalbahn Rhein-
Ettenheimmünster zu Frei-
burg i. Breisgau.
Direktion der Süddeutschen
Eisenbahngesellschaft zu
Darmstadt.
Direktion der Zellstofffabrik
zu Waldhof.
V. Großherzogtum Hellen.
Weichenwärter, Stations-
wärter, Schaffner.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu b.
Stationsassistenten, Sta-
tionsaufseher, Zugführer,
Schaffner, Weichenwärter,
Bahnwärter.
—
40 Jahre.
Direktion der süddeutschen
Eisenbahngesellschaft zu
.Darmstadt. ·
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Bei der Besetzung
sind die für den
Staatseisenbahn=
dienst in dieser
Beziehung, ins-
besondere bezüg-
lich der Ermitte-
lung der Militär-
anwärter be-
stehenden und noch
zu erlassenden
Voischriften zur
Anwendung zu
bringen. Dabei
soll Stellenan-
wärtern hes-
sischer Staats-
angehörigkeit vor
allen übrigen der
Vorzug gegeben
werden.