372
Bezeichnung
der
Eisenbahn.
— — —— — — — —
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behäörde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
VI. Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
1. Boizenburger Stadt-
Hafenbahn.
und
2. Kremmen - Neuruppin - Witt-
stocker Eisenbahn (für die in
den mecklenburgschwerinschen
Enklaven Rossow und Netze-
band belegenen Teile).
1. Weimar-Berka-Blankenhainer
Eisenbahn.
2. Weimar - Rastenberger Eisen-
bahn.
3. Wutha-Ruhlaer Eisenbahn.
Subaltern= und Unterbeamte.
Wie zu 1.
37 Jahre.
Eine Alters-
grenzeift nicht
festgesetzt.
Vorstand der Beoizenburger
Stadt= und Hafenbahn in
Boizenburg (Elbe).
Direktion der Kremmen-Neu-
ruppin-Wittstocker Eisen-
bahngesellschaft in Neu-
ruppin.
VII. Großherzogtum Sachsen.
Zugführer, Schaffner (zug-
führender), Weichensteller,
Bremser, Bahn= und andere
Wärter, Wächter.
Zugführer, Bremser, Bahn-
wärter, Wächter.
Betriebspersonal.
40 Jahre.
40 -
Eine Alters-
grenze ist nicht
festgesetzt.
n
Betriebsverwaltung Thürin-
gischer Nebenbahnen in
Weimar.
—
Bei der Besebung sind
die für den Staats.
dienst in dieser Be.
ziehung, insbeson-
dere bezüglich der
Ermittelung der Mt.
litäranwärter be.
stehenden und no
1t erlassenden Ver-
chriften in Anwen.
dung zu bringen
(vgl. das Kubln
kandum vom 22.
September 1882, be.
treffend die im Bun.
desrate vereinbar-
ten Grundsätze für
die Besetzung der
Subaltern- und
Unterbeamtenstellen
bei den Reichs= und
Staatsbehörden mit
Militäranwärtenn).
Bei der Besetzung
finden die jeweilin
geltenden Grundsätze
Anwendung. Beisonst
gleicher Befähigung
der Bewerber ist in-
nerhalb des mecklen-
burgischen Gebiets
auf die Bewerbungen
mecklen burgi-
scher Staatsange-
höriger, innerhalb
des preußischen Ge-
biets auf diejenigen
preußischer Staats-
angehöriger beson-
dere Rücksicht zu
nehmen.